ihr echt, dass ein Aktienkauf einer Assistentin der GL ein meldepflichtiges Geschäft ist .... Gott lass es Hirn regnen ;-)
Nein, sie ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat und deshalb ist ihr Erwerb meldepflichtig. AR Mitglieder sind in der Regel eher niedrigere Angestellte, da das nicht wirklich zum Bild eines höheren Angestellten passt, die Arbeitnehmer gegen die böse Geschäftsführung zu vertreten ... Damit wird die Gute nicht wirklich viel Kohle haben und deshalb diese lächerliche Anzahl von Aktien.
Also nichts Besorgniserregendes - einfach eine total uninteressante Pflichtmitteilung nach WpHG, die so viel interessiert, wie wenn bei mir mal der Wasserhahn ne Minute tropft ... |