Zunächst vielen Dank an hadyk für die Einholung der Infos. Beispielsrechnung zu meiner letzten Frage: Kurs: 41€ Bezugsrecht: 4€ 1000 Aktien aus 2008 (ohne AGS) = 1000 Bezugsrechte 1. Werden 1000 Bezugsrechte zu 4€ verkauft: 1000 x 4 = 4000€ (keine AGS) 2. Werden die Bezugsrechte ausgeübt und für 1000 BZR = 500 Stück Akien zu 33€ gekauft = 16500€ Anschaffungskosten 3. Werden die jungen Aktien z.B. im November für 41€ verkauft: 20500€ - 16500€ = 4000€ Ist aber nun der Verkauf zu 3. steuerpflichtig, dann würden auf die 4000€ Veräußerungsgewinn ca. 1050€ Steuern (einschl. Soli) anfallen. Der Gewinn nach Steuern würde dann somit nur ca. 3000€ betragen. Das wären dann ca. 1000€ weniger Gewinn. Für Altaktionäre wäre somit allein schon aus steuerrechtlichen Gründen die Umwandlung der BZR in junge Aktien ein erheblicher Nachteil. Als Altaktionär könnte ich mir auch 500 Stück zu 41€ zum jetzigen Zeitpunkt kaufen. Anschaffungswert: 20500€ - 4000€ (Verkauf der BZR) = 16500€ Würde dann die 500 Stück zu 49€ später verkauft werden, würde ein Gewinn nach Steuern von ca. 3000€ eintreten. Habe ich 500 Aktien zu 33€ und verkaufe diese dann zu 49€: 24500€ - 16500€ = 8000€ (vor Steuern) Gewinn nach Steuern: ca. 5900€ - 4000€ (Verkauf der BZR) = 1900€ Ziemlich kompliziert, aber sollten die jungen Aktien für den Altaktionär steuerpflichtig sein, dann wären es nach dieser Rechnung allein durch die AGS 1000€ weniger Gewinn, als wenn man jetzt die BZR verkaufen würde. |