wer traut sich heute Deutsche Bank zu kaufen?

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neuester Beitrag: 12.03.24 13:00
eröffnet am: 06.02.08 09:11 von: FloS Anzahl Beiträge: 17837
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23.09.10 16:28

7033 Postings, 6119 Tage dddidiist das sicher?

da der Bezugsrechtshandel steuerfrei ist müsste der Ausübende ja ab 41 Euro besteuert werden... sonst gäbe es ja eine Ungleichbehandlung...  
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"Regel eins lautet: Nie Geld verlieren. Regel zwei lautet: Vergesse nie die Regel Nummer eins." (Warren Buffett)

23.09.10 16:46

122 Postings, 5852 Tage Xanekann mir mal einer von euch erklären:

wieso sollte ich die bezugsrechte ausüben, wenn der derzeitige kurs bei 41 liegt, ich für 2 bezugsrechte 4 und 33 euro also insgesamt auch 41 euro bezahlen muss? Eigentlich ist es doch viel schlauer die Bezugsrechte zu verkaufen und sich daraufhin dafür aktien ins depot zu legen?  

23.09.10 16:51

861 Postings, 5547 Tage Scontoman@Xane

Du bezahlst doch nur die 33 Euro und nicht noch zusätlich 4+4 so wie ich es verstanden habe.

 

23.09.10 16:54

122 Postings, 5852 Tage Xanewaas,

man löst doch die bezugsrechte in aktien quasi ein und kann sie dementsprechend nicht mehr verkaufen, sehe ich das richtig?  

23.09.10 17:11

3054 Postings, 6013 Tage under-dogdddidi

absolut sicher.  

23.09.10 17:24
1

3054 Postings, 6013 Tage under-dogdddidi

Auszug Schreiben meiner Bank:

Das bedeutet für die Fragen des Kunden folgendes:

zu 1)
Da es sich bei den Aktien um einen Altbestand handelt, wäre der Verkauf der
Bezugsrechte steuerfrei.

zu 2)
Der Wert des Bezugsrechts ist als Anschaffungskosten der jungen Aktien mit 0 €
anzusetzen und daher nicht von Bedeutung. Somit gilt der Bezugspreis als
Anschaffungskurs.  

23.09.10 17:32

7033 Postings, 6119 Tage dddidi@ Xane

Richtig .... Du meinst Typ Stoika ...
Der hat am Ende der Rechnung nur 112 Aktien kann aber fortan nur mit einer verwässerten Rendite rechnen weil nur der Ausübende auf Grund seiner Stückzahl die gleichbleibenden prozentualen Gewinnzuteilungen erhält..
im Prinzip ist die Dividende aber in der jetzigen Situation unerheblich weil die zu erwartenden Kurssteigerungen die zu erwartnden Dividenden übertreffen werden... also Gelegenheit bei dem Palaver günstig einkaufen zu gehen...
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23.09.10 17:35

3054 Postings, 6013 Tage under-dogxane

Sofern es sich um Aktien handelt mit Anschaffung vor 2009 bringst du es genau auf den Punkt.........  

23.09.10 17:35

7033 Postings, 6119 Tage dddididanke Underdog

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23.09.10 17:38

5 Postings, 5641 Tage yodaddy81Bitte um Hilfe !

Brauche jetzt hilfe...und zwar habe ich 200 alt Aktien was soll ich jetzt machen soll ich die mir zustehenden BZR von 100 stk kaufen???

oder soll ich die BZR Verkaufen???

 

23.09.10 17:53

120 Postings, 5775 Tage Ossi aus dem Oste.@ yodaddy

Du wirst dir doch bei deinem Investment etwas dabei gedacht haben. Man hat doch Ziele/ Versionen/ Hoffnungen wie sich die Aktie entwickeln soll. Ich finde du solltest selbst entscheiden was du machst, weil ohne eigene Strategie ist man hier fehl am Platz.

p.s. Also ich würd soviele Aktien für 33 Euro kaufen wie es geht!

 

23.09.10 17:55

7033 Postings, 6119 Tage dddidiNeuberechnung Max Mustermann

50*33=1650 +(25 % von BR als Steuernachteil 420/4=105 €)105 € +5000 €=45 € Durchschnittskurs ... das wären bei 40€ -12% bei 45€+-0 und bei 50 € +11% ...
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23.09.10 18:06

7033 Postings, 6119 Tage dddidi@ underdog ....aber was mir auffällt ....

ist egal ob Alt oder Neubestand BR ist immer Steuerfrei ....  
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23.09.10 18:19

3054 Postings, 6013 Tage under-dogdddidi

Verkauf BR aus Neubestand ist Steuerpflichtig


c) Kapitalerhöhung gegen Einlage (§ 20 Absatz 4a Satz 4 EStG)

108 Erhält der Anteilsinhaber Bezugsrechte zugeteilt, werden diese gemäß § 20
Absatz 4a Satz 4 EStG mit Anschaffungskosten in Höhe von 0 € eingebucht. Diese
Regelung gilt unabhängig davon, ob die Altanteile vom Anteilseigner vor dem 1.
Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden.

109 Das Anschaffungsdatum der Altanteile geht im Falle der Veräußerung auf die
Bezugsrechte über. Veräußert der Anleger später die Bezugsrechte, entsteht ein
steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn somit nur in den Fällen, in denen auch die
zugrunde liegenden Altanteile steuerlich verstrickt sind. Wurden die Anteile vor
dem 1. Januar 2009 erworben, unterliegt die Veräußerung der zugeteilten
Bezugsrechte nicht der Abgeltungsteuer; sofern die Jahresfrist des § 23 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 EStG noch nicht abgelaufen ist, muss der Anleger ein privates
Veräußerungsgeschäft in seiner Steuererklärung deklarieren.

110 Die Ausübung des Bezugsrechts ist nicht als Veräußerung des Bezugsrechts
anzusehen. Übt der Steuerpflichtige das Bezugsrecht aus, wird die junge Aktie zu
diesem Zeitpunkt angeschafft. Der Wert des Bezugsrechts ist als
Anschaffungskosten der jungen Aktien mit 0 € anzusetzen und daher nicht von
Bedeutung.  

23.09.10 18:23

5 Postings, 5641 Tage yodaddy81@ Ossi

Natürlich habe ich die Hoffnung, dass die Aktie über 80€ geht, deswegen habe ich sie ja so lange behalten, hab die nähmlich schon seit 2008... aber wollte mir nochmal sicherheitshalber andere meinungen einholen. Vielen Dank für die Hilfe :-)

 

23.09.10 19:48

742 Postings, 6112 Tage tacko39Vergleich mit VW

Vor einem halben Jahr hat VW zur Finanzierung der Übernahme von Porsche auch eine stattliche Kapitalerhöhung durchgeführt. Und wo steht VW jetzt! Eine ähnliche Entwicklung wäre wünschenswert und vorstellbar. Anderes Beispiel für eine geglückte KE ist Infineon. Aufgrund der nun für die Investoren ausgeräumten Unsicherheiten sollte es auch einige Zeit nach der KE mit der DB wieder nach oben gehen, vorausgesetzt der Gesamtmarkt schmiert nicht ab.

Ich werde die KE mitmachen und 500 Stück zu 33€ erwerben. Sicherlich langfristig keine schlechte Altersvorsorge.

So long.........

 

23.09.10 21:09

34225 Postings, 7386 Tage Terminator100@ all, was mich nun Interessiert;welchenAktienkurs

haben wir denn am 30 September. theoretisch doch immer noch 41 Euro ( 33+4+4 ) ?
oder liege ich da falsch ? wenn der Markt nächste Woche fällt und DB ca5% verliert dann kann ich doch gemütlich um die 38,50 einsteigen und brauch mir keinen Kopp zu machen.
oder sehe ich da etwass falsch ?
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dies sollte jedoch nicht als Kaufempfehlung gewertet werden,
traut niemandem - nicht mal mir !           > No Risk, No Fun <

23.09.10 21:15

7033 Postings, 6119 Tage dddidiim Prinzip richtig

nur deine BR sind dann auch nicht mehr 4 € wert ....  
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"Regel eins lautet: Nie Geld verlieren. Regel zwei lautet: Vergesse nie die Regel Nummer eins." (Warren Buffett)

24.09.10 08:21

446 Postings, 6362 Tage secedaBezugsrecht bereits verkauft?? Steuerpflicht

wer hat denn sein Bezugsrecht aus einem Aktienkauf vor dem 01.01.2009 bereits verkauft und die Abrechnung liegt vor?
Ich lese täglich JA muss versteuert werden lt § xy
oder               NEIN  wird nicht versteuert lt  xy

logisch wäre, wenn die Neuen Aktien steuerpflichtig sind, dass auch der Bezugsrechtverkauft steuerpflichtig ist. oder oder....  

24.09.10 08:36
1

742 Postings, 6112 Tage tacko39Abgeltungssteuer

Wer Aktien vor 2009 besitzt und nun die Bezugsrechte ausüben möchte, wie wirkt sich das nun auf die AGS aus?

1. Ist ein Verkauf der Bezugsrechte steuerfrei?

2. Entscheidet man sich nun die Bezugsrechte auszuüben und kauft für 33€ junge Aktien, unterliegen diese dann der AGS oder wäre ein späterer Verkauf der jungen Aktien ebenfalls AGS befreit?

Macht irgendwie kein Sinn, wenn der Verkauf der Bezugsrechte in Verbindung mit den Altaktien (vor 2009) steuerbefreit sind, aber ein Kauf der jungen Aktien bei einem späteren Verkauf dann doch steuerpflichtig wären.

Sollte es doch so sein, dann würde ein Kauf der jungen Aktien mittels Ausübung der Bezugsrechte für die Altaktionäre allein steuerrechtlich ein Nachteil sein.

Vielleicht hat ja jemand hier eine gute Antwort auf diese Fragen?

Gruß Tacko

 

24.09.10 08:38

1324 Postings, 6420 Tage hadykDJ Ackermann

http://www.ariva.de/news/...itsplatz-Prognose-des-IIF-zurueck-3534726

DJ Ackermann legt wieder ne neue Platte auf :)
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Schöne Grüße aus Düsseldorf
-Heimatstadt von Henkel-

24.09.10 08:46

1324 Postings, 6420 Tage hadyk@tacko

Ich arbeite zwar im Steuerbüro, aber müsste ich nachschauen.
Wenn es nicht jemand anderes in der Zeit beantwortet schau ich mal schnell nach.
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Schöne Grüße aus Düsseldorf
-Heimatstadt von Henkel-

24.09.10 08:53

1324 Postings, 6420 Tage hadykLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 24.09.10 09:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

24.09.10 09:00

1324 Postings, 6420 Tage hadykErläuterung

Durch die Gewährung der Bezugsrechte erwirbt der Aktionär einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen (»jungen«) Aktien. Diese Bezugsrechte sind Bestandteil seines Aktionärsrechts und scheiden mit ihrer Zuteilung aus der Substanz der Altaktien aus. Die Bezugsrechte werden vom Aktionär nicht gesondert angeschafft; ihr Erwerb ist bereits im Erwerb der Altaktien angelegt. Die Kapitalerhöhung gegen Einlage in das Grundkapital führt zu einer Abspaltung der in den Altaktien verkörperten Substanz und dementsprechend zu einer Abspaltung eines Teils der ursprünglichen Anschaffungskosten. Die bisherigen Anschaffungskosten der Altaktien vermindern sich um den Teil, der durch die Abspaltung auf die Bezugsrechte entfällt (Gesamtwertmethode).

Die Ausübung von Bezugsrechten ist als Veräußerung der Bezugsrechte anzusehen (BFH Urteil vom 21.9.2004, IX R 36/01, BStBl II 2006, 12). Erfolgt die Ausübung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung der Altaktien, lag bisher ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor. Als Zeitpunkt der Veräußerung gilt der Tag der Annahme des Bezugsrechtsangebots. Als Veräußerungserlös ist der Börsenkurs der Bezugsrechte im Zeitpunkt der Annahme des Bezugsrechtsangebots zu sehen.
Mit der Ausübung der Bezugsrechte werden die bezogenen Aktien angeschafft. Zu den Anschaffungskosten dieser Aktien gehört auch der Veräußerungserlös der Bezugsrechte. Zum Bezug von Bonus-Aktien siehe die Rz. 18 und 19 des BMF-Schreibens vom 25.10.2004 (BStBl I 2004, 1034).
Der Gewinn aus der Veräußerung von Bezugsrechten aus einer Kapitalerhöhung gegen Einlage innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung der Altaktien war ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (BFH Urteil vom 22.5.2003, IX R 9/00, BStBl II 2003, 712). Werden durch Ausübung der Bezugsrechte erlangte Aktien innerhalb eines Jahres nach Ausübung der Bezugsrechte veräußert, war der dabei erzielte Gewinn ebenfalls als Veräußerungsgewinn i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig. Zu den Anschaffungskosten der bezogenen Aktien gehört auch der Veräußerungserlös der Bezugsrechte.
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Schöne Grüße aus Düsseldorf
-Heimatstadt von Henkel-

24.09.10 09:01

3054 Postings, 6013 Tage under-doghadyk

was du schreibst ist in allen Punkten sowas von falsch.  

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