wer traut sich heute Deutsche Bank zu kaufen?

Seite 521 von 714
neuester Beitrag: 12.03.24 13:00
eröffnet am: 06.02.08 09:11 von: FloS Anzahl Beiträge: 17837
neuester Beitrag: 12.03.24 13:00 von: OrakelManuf. Leser gesamt: 3528169
davon Heute: 3282
bewertet mit 100 Sternen

Seite: 1 | ... | 519 | 520 |
| 522 | 523 | ... | 714   

14.09.10 20:17
2

61 Postings, 6034 Tage KnülchBezugsrechte-Rechung

@oldieudo

Deine Bezugsrecht-Berechnungen sind leider nicht ganz richtig. Du gibst den Wert eines Bezugsrechts bei einem Börsenkurs der alten Aktien von 51,80 Euro und einem Ausgabekurs der neuen Aktien von 31,80 Euro mit 10 Euro an und errechnest einen neuen Kurs von 41,80 Euro.

Soforn die jungen Aktien genauso gut ausgestattet sind, wie die alten Aktien, also keine Benachteiligungen bei der Dividende für 2010 o.ä. mit sich bringen, es also egal ist, ob man junge oder alte Aktien im Depot hat, würde bei einem letzten Kurs von 51,80 vor dem Abzug des Bezugsrechts die Berechnung wie folgt aussehen:

Rechnerischer Wert eines Bezugsrechts (~ letzter Bezugsrechtskurs) = 6,67 Euro. Zu erwartender erster Kurs "ex Bezugsrecht" = 45,13 Euro. Hat man seine Bezugsrechte für 6,67 pro Stück verkauft, besitzt man vorher wie nachher 51,80 pro Papier (45,13 + 6,67). Nachher liegt davon lediglich ein Teil in Form von Bargeld  vor.

Kauft man danach eine alte Aktie über die Börse, zahlt man 45,13. Kauft man eine neue Aktie über die Börse, zahlt man ebenfalls 45,13 Euro (immer vorausgesetzt bei jeweils identischer Ausstattung). Kauft man hingegen eine junge Aktie über die Kapitalerhöhung, zahlt man 31,80 + 2 Bezugsrechte = 31,80 + 2 * 6,67 = 31,80 + 13,34 = 45,14 Euro, also genau den gleichen Betrag (1 Cent Differenz = Rundungseffekt).

Wer sich also ausrechnet, dass er allein durch das Mitmachen der Kapitalerhöhung schon einen Wertzuwachs erzielt, rechnet schlicht falsch. Der kann nur durch Kursgewinne der Aktie nach der der KE erfolgen.

 

BTW, an anderer Stelle wurden hier Vermutungen geäußert, die Banker würden sich die jungen Aktien gegenseitig für 31,80 Euro pro Papier zuschieben, aber das funktioniert so nicht. Das Bezugsrecht haben zunächst nur die Altaktionäre. Diejenigen Altaktionäre, die es ausüben, lassen "ihre" jungen Aktien also nicht übrig. Die anderen, die es verkaufen, verkaufen es jedoch weder an "Banker", noch verkaufen sie die Rechte umsonst.

Sofern allgemeines Interesse an der KE besteht, werden diese Rechte schlicht andere Marktteilnehmer kaufen. So ein Bezugsschein hat nämlich den Vorteil, dass er einen Effekt beinhaltet, den man "Mini-Termingeschäft (long)" nennen könnte. Kauft man sich z.B. zwei Bezugsrechte a 7,- Euro über die Börse, hat man einen garantierten Einkaufspreis von 45,80 Euro, der nicht mehr steigen kann, auch wenn die Aktie danach deutlich im Kurs steigt.

Wer also der Ansicht ist, dass der Kurs der DB steigen wird, kann sich (in diesem Beispiel)  für nur 14,- Euro Kapitaleinsatz bereits die ganze Aktie für 45,80 Euro sichern, mit der Differenz von 31,80 aber zunächst weiter am Markt agieren. Also ein Vorteil. Daher werden die Bezugsrechte begehrt sein, wenn die KE vom Markt akzeptiert wird.

Nur wenn keiner die KE mitmachen will (also keiner mit den Scheinen long gehen will), somit ein Überangebot an Bezugsrechten besteht, wirken diese umgekehrt auf den Kurs der Aktie und ziehen ihn nach unten. Das macht wiederum die Bezugsrechte billiger und erhöht erneut den Druck auf die Aktie. Im absoluten Worstcase fällt dann der Aktienkurs auf den Emissionspreis von 31,80 und die Bezugsrechte werden wertlos. Nur in diesem Fall kämen die besagten Banker in den "Genuss" der Aktien für 31,80. Ein zweifelhaftes Vergnügen, denn an der Börse kosten sie dann ebenfalls nur noch 31,80 Euro. Während der Anleger dann aber noch immer sagen kann "nein Danke", müssen die Konsortialbanken die Aktien dann zu diesem Kurs kaufen. 

Der Kurs von 31,80 Euro ist daher so tief angesetzt, dass keiner der beteiligten Emittenten eine solche Entwicklung erwartet. Doch wie heisst es so schön? "Erwartungen können enttäuscht werden". Das gilt natürlich ebenso für die Erwartungen der vielen Shorties, die sich nichts sehnlicher wünschen, als eine totale Pleite dieser KE. Lassen wir uns also überraschen, wohin die Reise am Ende wirklich geht und wer lachen und wer zerknirscht aus der Wäsche gucken darf ;)

 

14.09.10 20:27
1

1358 Postings, 6125 Tage OldieudoAaaalso, habe die Auskunft bekommen

die Bezugsrechte aus den 2008ern können steuerfrei verkauft werden, wer diese ausüben will, sollte sie in ein 2. Depot übertragen, sonst hat er 2008er und 2010er Aktien in einem Depot und es gilt die first in first out Regel, man müßte also erst die 2008er verkaufen um die 2010er  verkaufen zu können, für Vola-Zocker gaaaaanz schlecht.  Sollte sich wider Erwarten etwas anderes ergeben kriege ich Bescheid. Wobei die Rechnerei was an einem Bezugsrecht von 2009er oder 2010er DBs nun der steuerpflichtige Gewinn sein könnte meinen armen alten Kopp gerade definitiv überfordert, Gruss Udo

 

14.09.10 20:29
1

861 Postings, 5564 Tage ScontomanWenn

ich das jetzt richtig verstanden habe, fahre ich besser, wenn ich von meinem Bezugsrecht gebrauch mache, wenn ich davon ausgehe, dass der Aktienkurs steigt.

Im Grunde errechnet sich dann ein Mischkurs aus meinen bestehenden Aktien und der Aktien die neu ausgegeben werden. Wenn ich das richtig verstehe ist noch nicht wirklich klar, zu welchem Preis die neuen Aktien gehandelt werden bzw. zu welchem Preis sie bezogen werden können.

Im Grunde ist eine Kapitalerhöhung durch Bezugsrecht doch nur dafür gedacht, dass der Aktionär keinen Wertverlust erleidet.

 

 

14.09.10 20:32

61 Postings, 6034 Tage KnülchWann Bezugsrecht ausüben

14.09.10 20:41
3

61 Postings, 6034 Tage KnülchWann Bezugsrecht ausüben

Wer von von einen steigenden Kurs der DB während der Phase der KE ausgeht, sollte seine Bezugsrechte behalten und ausüben. Wer hingegen von fallenden Kursen ausgeht, sollte seine Papiere noch mit Bezugsrecht möglichst schnell verkaufen, solange die DB noch selbst Aktien aufkauft und die Bezugsrechte auch noch nicht auf den Kurs drücken.

Sofern am ersten Handelstag der Abtrennung der Bezugsrechte keine anderen Effekte die Kursentwicklung beeinflussen, wird die Summe aus dem Kurs eines Bezugsrechts plus aktuellem Kurs einer "Aktie ex Bezugsrecht" genau dem Kurs entsprechen, den zuvor die Aktie mit bezugsrecht hatte. Allein durch den technischen Vorgang der Bezugsrechtsabtrennung entstehen also weder Kapitalgewinne oder -Verluste. Die entstehen dadurch, dass danach diese Papiere separat gehandelt werden und natürlich den üblichen Kursveränderungen unterliegen.

Der Bezugskurs dürfte bei 31,80 Euro liegen, sofern hier die DB nicht noch Anpassungen vornimmt, das hatte man sich ja vorbehalten. Der erste Kurs der neuen Aktien steht hingegen selbstverständlich noch nicht fest und hängt von der weiteren Marktentwicklung der alten Aktie ab.

Im Grunde ist eine Kapitalerhöhung durch Bezugsrecht doch nur dafür gedacht, dass der Aktionär keinen Wertverlust erleidet.

 Eben darum ist die Summe aus Kurswert und Barkapital pro Aktie vor und nach der KE identisch. Zumindest rein rechnerisch.

 

14.09.10 20:53

861 Postings, 5564 Tage ScontomanHm

ich dachte ich habe das Thema verstanden. Aber momentan verstehe ich nur Bahnhof. Also werden die Kurse der DB definitiv fallen während der Kapitalerhöhung?

Kannst du mal auf ein Bsp eingehen.

Jemand hat 500 Aktien zu 46 Euro gekauft.

Jetzt übt dieser sein Bezugsrecht aus und kauft für 31,80  250 neue Aktien dazu. Das ergibt dann einen Mischkurs.

Da davon auszugehen ist, dass die DB auf 50 Euro wieder ansteigt, ergibt das ein dickes Plus. von 6886,9 Euro.

Warum sollte man in so einem Beispiel seine Aktien verkaufen? Die Wahrscheinlichkeit, dass die Aktie unter 46 Euro fällt ist doch gering.

Oder ist da ein Fehler in meiner Darstellung.

 

14.09.10 21:07
1

61 Postings, 6034 Tage KnülchBeispielrechnung

Angenommen, jemand hat 500 Aktien im Depot, die er irgendwann zu 46,- Euro pro Stück gekauft hat. Nehmen wir weiterhin an, dass der letzte Kurs vor der Abtrennung des Bezugsrechts ebenfalls 46,- Euro war. Natürlich kann er auch höher oder niedriger sein, aber dann würde bei der Berechung der seit dem Kauf entstande Kursgewinn bzw. Verlust ausgewiesen, uns interessiert aber der Effekt der KE.

Was folgt ist *rein rechnerisch*.

Nach der Abtrennung der Bezugsrechte würde der Kurs der Aktien im Depot von 46,- Euro auf 41,27 Euro fallen. Dafür enthielte das Depot einen neuen Posten von 500 Bezugsrechten. Diese dürften mit 4,73 Euro pro Schein gehandelt werden. Also war das Aktienvermögen vorher 500*46=23k und nachher 500*41,27 + 500*4,73 = 23k. Also keine Änderung, nur eine Umverteilung.

Angenommen, die Kurse für die Aktie und die Bezugsrechte bleiben bis zur Ausübung unverändert (um diese Gewinne/Verluste rauszurechen), dann musste der Aktionär also 250 * 31,80 Euro = 7.950 Euro investieren. Summe also 23k + 7.950 = 30.950 Euro. Im Depot hat er danach 750 Aktien mit einem Kurs von je 41,27 Euro = 30952,50 Euro. Die 2,50 resultieren aus Rundungsfehlern.

Es entstehen also an keiner Stelle Gewinne oder Verluste, es wird nur zwischen Papieren und Bargeld umgeschichtet.

> Da davon auszugehen ist, dass die DB auf 50 Euro wieder ansteigt, ergibt das ein dickes Plus. von 6886,9 Euro.

Wer sagt jedoch, dass davon auszugehen ist? Ein solche Plus hätte nebenbei nichts mit der Kapitalerhöhung zu tun, sondern würde eben auf der Kursentwicklung nach der KE beruhen.

> Warum  sollte man in so einem Beispiel seine Aktien verkaufen?

Weil man z.B. einen Kursrückgang erwartet.

> Die  Wahrscheinlichkeit, dass die Aktie unter 46 Euro fällt ist doch gering.

Wer sollte hier objektive Wahrscheinlichkeiten berechnen können? Ich kann es jedenfalls nicht.

 

14.09.10 21:12

861 Postings, 5564 Tage Scontoman@Knülch

Also ich verstehe gerade nur Bahnhof. Ich überlege halt die ganze Zeit, ob ich meine Aktien jetzt verkaufen soll, weil ich sie sehr günstig erhalten habe.

Da der Aktienkurs im Zuge der Kapitalerhöhung fallen wird, so habe ich es verstanden, könnte ich dann wieder günstig einkaufen oder irre ich mich da?

 

 

14.09.10 21:28
1

61 Postings, 6034 Tage Knülchkaufen oder verkaufen

> Ich überlege halt die ganze  Zeit, ob ich meine Aktien jetzt verkaufen soll, weil ich sie sehr  günstig erhalten habe.

Es ist völlig egal, ob du sie billig oder teuer bekommen hast. Entscheidend ist immer nur, was du für eine Kursentwicklung erwartest. Wenn du von fallenden Kursen ausgehst, solltest du Aktien auch dann verkaufen, wenn du sie teuer eingekauft hast. Denn was nützt dir ein weiterer Kapitalverlust, wenn er nur dem Zweck dient, sich nicht eingestehen zu müssen, dass schon der Kauf ein Fehler war? Gewinne laufen lassen, Verluste begrenzen, nicht umgekehrt.

> Da der Aktienkurs im Zuge der  Kapitalerhöhung fallen wird, so habe ich es verstanden, könnte ich dann  wieder günstig einkaufen ode irre ich mich da?

Der Kurs, der da im Rahmen der KE fällt, ist der Kurs ohne Bezugsrecht. Wenn du dann wieder einsteigen willst, musst du auch wieder die Bezugsrechte kaufen, falls du vor der Abtrennung verkauft hast. Das ist dann Jacke wie Hose, ein Nullsummenspiel.

Wenn du hingegen darauf anspielst, dass nach Abschluss der KE der Kurs der DB zunächst einmal  niedriger sein wird als vorher, dann darfst du den Verwässerungseffekt nicht vergessen. Eine Aktie ist zwar billiger, hat aber nach der KE auch einen kleineren Anteil am Unternehmen und am Gewinn. Ob sich die KE am Ende für den Aktionär rechnet, hängt also davon ab, wie gewinnwirksam das durch die KE eingesammelte Kapital angelegt wird.

Einfach gesagt, wenn du der Ansicht bist, dass die DB die KE erfolgreich durchziehen und danach ein ertragstarkes Unternehmen sein wird, dann mache die KE einfach mit. Du kannst ja deine Gewinne mit Stops absichern. Wenn du aber mit einem Kursverfall rechnest, weil du meinst, diese KE sei M..., dann verkaufe halt und erfreue dich an dem schönen realisierten Gewinn :)

 

14.09.10 21:34

861 Postings, 5564 Tage ScontomanAlso

Ich dachte der Aktienkurs fällt, wenn rausgegeben wird wie Hoch das Bezugsrecht ist bzw. wieviel die neue Aktie kostet?

Kann ich nicht dann jetzt verkaufen. Der aktuelle Kurs fällt dann und ich steige wieder ein? Warum Nullsummenspiel?

 

 

 

 

14.09.10 21:37

1358 Postings, 6125 Tage Oldieudosorry knülch, als ich anfing zu tippen

hatte ich deinen Beitrag noch nicht gesehen, mir gings heute früh nur um eine vereinfachte Beispielrechnung, bei der aber unter dem Strich auch rauskam, dass der Wert des Bezugsrechtes den Verlust an den alten Aktien komplett abfangen sollte. Ob man jetzt mit Ausüben oder Bezugsr. verkaufen besser dasteht hängt von der Einschätzung jedes Einzelnen zur weiteren Kursentwicklung ab.

Vielen Dank jedenfalls fürs Mitrechnen und den ausführlichen Beitrag, die Grübelei wird wohl noch eine Weile weitergehen..

Gruss Udo

 

14.09.10 21:40

861 Postings, 5564 Tage ScontomanAlso

ich habe eigentlich eine ganz einfache Frage. Wenn ich jetzt verkaufe und der Kurs wieder auf 45 Euro fällt, aufgrund der Kapitalerhöhung, kann ich dann wieder zu 45 Euro kaufen?

Alles andere interessiert mich eigentlich garnicht?

 

14.09.10 21:50

61 Postings, 6034 Tage KnülchKursveränderung im Rahmen der KE

> Ich dachte der Aktienkurs fällt, wenn rausgegeben wird wie Hoch das Bezugsrecht ist bzw. wieviel die neue Aktie kostet?

Sowohl der Bezugskurs als auch das Bezugsverhältnis sind ja praktisch schon bekannt, nur der Kurs ist noch nicht 100% offiziell. Trotzdem ist der Kurs der alten Papiere gestern und heute nicht gefallen. Das wird er (höchstwahrscheinlich) aber zumindest an dem Tag tun, an dem die Aktie erstmals ex Bezugsrecht gehandelt wird.

> Kann ich nicht dann jetzt verkaufen. Der aktuelle Kurs fällt dann und ich steige wieder ein?

Natürlich kannst du jetzt verkaufen. Wenn du jedoch später zu (durch die KE bedingt) tieferen Kursen wieder einsteigst und dir die gleiche Zahl Aktien ins Depot legst, hast du trotzdem wegen der KE einen kleineren Anteil an Ertrag und Gewinn. Die Differenz, die du dann in der Tasche hast, ist daher ein Ausgleich dafür, dass dein Anteil am Unternehmen prozentual gesunken ist, auch wenn du z.B: vorher wie nacher genau 500 Aktien besitzt.

 

14.09.10 21:55

7360 Postings, 6654 Tage relaxed#13012 Ja!

... und wenn der Kurs nur auf 48 fällt kannst du nur dafür kaufen ... und wenn der Kurs auf 23 fällt, dann kannst du auch dafür kaufen. ;-))

Persönlich tippe ich, dass der Kurs ex Bezugsrechte zumindest in die niedrigen 40er fällt, vielleicht auch unter 40, das hängt jedoch auch von der allgemeinen Börsenentwicklung der nächsten Wochen ab.  

14.09.10 22:02

61 Postings, 6034 Tage KnülchAntwort

> ich habe eigentlich eine ganz einfache Frage. Wenn ich jetzt verkaufe  und der Kurs wieder auf 45 Euro fällt, aufgrund der Kapitalerhöhung,  kann ich dann wieder zu 45 Euro kaufen?

Wer sollte dich hindern? :)

> Alles andere interessiert mich eigentlich garnicht?

Sollte es aber. Die Frage ist nicht, ob der Kurs irgendwann wieder auf 45 fällt, sondern ob deine Verkauf- und Kaufaktionen am Ende den Wert deines Depots steigern, oder nicht. Offensichtlich willst du die Aktie im Depot haben, sonst würdest du nicht jetzt schon überlegen, wie du sie wieder zurückkaufen kannst. Was machst du also, wenn du die Aktien morgen rausklopfst und der Kurs eben nicht mehr auf 45 zurückkommt? Du planst quasi, bzgl. deines eigenen Bestandes short zu gehen, erwartest zugleich aber eine positive Entwicklung der Aktie. Kann man zwar machen, wenn man kurzfristige Dellen erwartet, aber man sollte dann genau wissen, was man tut, weil das "zocken" ist :) Erhoffe dir aus der KE also keinen verlässlichen Kursverfall, nachher stehst du ohne Papiere da und schaust dem Kurs schweren Herzens hinterher.

Aber belassen wir es damit mal, die technik ist erschöpfend erklärt, alles andere liegt in deinen Händen  :)

 

 

14.09.10 22:06

861 Postings, 5564 Tage ScontomanAlso

ich will jetzt nicht meckern. Aber warum kann niemand hier auf eine einfache Frage eine einfache Antwort geben. Ich will doch nur wissen, ob es sich lohnt zu verkaufen, wenn man die Aktie sehr günstig also 46 Euro gekauft hat.

Und ob es dann möglich ist, wenn der Kurs fällt wieder zu dem fallenden Kurs einzusteigen. Mehr will ich doch garnicht wissen.

Dieser ganze Bezugsrechtskram interessiert mich nur in der Linie, dass wenn der Kurs auf 48 Euro fällt ihr dann für 31,80 mir Aktien ins Depot lege und somit doppelt abkassiere.

Oder drücke ich mich so kompliziert aus?

 

14.09.10 22:17

37 Postings, 5527 Tage habibi2511knülch

Erstmal vielen Dank für die super Erklärung!!!

Eine Frage hab ich da.

"Wer also der Ansicht ist, dass der Kurs der DB steigen wird, kann sich  (in diesem Beispiel)  für nur 14,- Euro Kapitaleinsatz bereits die ganze  Aktie für 45,80 Euro sichern, mit der Differenz von 31,80 aber zunächst  weiter am Markt agieren. Also ein Vorteil. Daher werden die  Bezugsrechte begehrt sein, wenn die KE vom Markt akzeptiert wird."

Ab wann müsste ich diese ganze Aktie kaufen sprich die 31,80, oder kann ich einfach diese Bezugsrechte im Depot behalten und erst später einsetzen um die Aktie für den Wert von 45,80 kaufen. Sprich ich muss gar kein Kapital flüssig machen. Könnten dann wenn die Aktie zum Beispiel im Januar bei 60 Euro liegt sie dann für 45,80 einkaufen und auch direkt verkaufen.

Oder ist der kauf befristet.

 

14.09.10 22:18

61 Postings, 6034 Tage KnülchFett abkassieren

> Ich will doch nur wissen, ob es sich lohnt zu verkaufen, wenn man die Aktie sehr günstig also 46 Euro gekauft hat.

Ähm, sehr günstig? Wir stehen mal gerade 2 Euro darüber. Bei der Differenz freuen sich Trader, aber für normale Anleger ist das quasi gar nix. Außerdem hast du die Anwort bekommen. Vergiss die KE. Wenn du steigende Kurse erwartest, halte deine Aktien, kauf vielleicht sogar junge dazu, ansonsten verkaufe sie halt wieder.

> Und ob es dann möglich ist, wenn der Kurs fällt wieder zu dem fallenden Kurs einzusteigen.

Nochmal: Ja.

> Oder drücke ich mich so kompliziert aus?

Vielleicht ist nur die Erklärung komplizierter, als du es dir erhofft hattest. Du wirst durch die KE weder fett noch doppelt abkassieren - außer du hast viel Glück. Ich wünsch es dir, du könntest es eventuell brauchen.

 

14.09.10 22:22

7985 Postings, 8034 Tage hotte39Deutsche Bank 514000 Aktueller Kurs

Bei L&S derzeit  48,86 / 48,97 EUR. 

 

14.09.10 22:25

61 Postings, 6034 Tage KnülchBezugsrechthandel

> Ab wann müsste ich diese ganze Aktie kaufen sprich die 31,80, oder  kann ich einfach diese Bezugsrechte im Depot behalten und erst später  einsetzen um die Aktie für den Wert von 45,80 kaufen.

:) Dann wären diese Bezugsscheine quasi Plain Vanilla Calls, nette Idee. In der Praxis hast du nicht viel Zeit, circa eine Woche. Also eigentlich wieder nur was für Trader.

> Sprich ich muss  gar kein Kapital flüssig machen. Könnten dann wenn die Aktie zum  Beispiel im Januar bei 60 Euro liegt sie dann für 45,80 einkaufen und  auch direkt verkaufen.

Genau das, siehe oben. Dafür gibt's ja zum Glück die richtigen Calls.

 

14.09.10 22:33

37 Postings, 5527 Tage habibi2511Calls

soweit bin ich noch nicht :-(

Bin da noch nicht hintergestiegen dachte die Bezugsrechte wären so ähnlich.

Hab DB Aktien, werde die Bezugsrechte annehmen und könnte aber dann die jungen Aktien  zu dem Kurs von 45 Euro später kaufen, also wann ich will. Auch wenn der Kurs 60 Euro oder mehr bzw könnte auch Pech haben und der Kurs bei 30 Euro steht zahl ich 45 Euro (2 Bezugsrechte+31,80)

 

14.09.10 22:39

61 Postings, 6034 Tage KnülchHandelszeitraum

@habibi

> Bin da noch nicht hintergestiegen dachte die Bezugsrechte wären so ähnlich.

Ich hab jetzt nicht mehr den Link parat. Als Handelszeitraum plus Zeitraum für die Durchführung des Bezugsrechts ist (pi mal Daumen, aus dem Gedächtnis und ***unverbindlich***) der Zeitraum zwischen dem 22. September und dem 5. Oktober vorgesehen. Das kannst du aber alles im Internet nachlesen. Google halt mal :)

 

14.09.10 22:39

285 Postings, 5465 Tage haas82warum steigt eigentlich der kurs zur zeit so,

wenn die erwartungen so negativ sind?  

15.09.10 00:16

79 Postings, 5812 Tage Paule0811upps

also seit ihr langfristig drin könnt ihr doch nichts falsch machen...zudem wird die kohle nicht zum löcher stopfen genommen wie bei der citigroup sondern zum zukauf...unternehmen ist also mehr wert und das ist der ausgleich....
wenn ihr zocken wollt oki haut rein verkauft. oder auch nicht.
habt doch in den letzten wochen ne achterfahrt hinter euch....und habt es auch mitgemacht....was spricht dann jetzt gegen das halten frag ich euch?????  

15.09.10 07:38
3

8 Postings, 5469 Tage rosenkriegAbgeltungssteuer bei Bezugsrechten z. Info

 

Neues Schreiben der Finanzverwaltung zur Abgeltungssteuer veröffentlicht (Teil IV)

Bezugsrechte:
Die Gewährung von Bezugsrechten im Zuge einer Kapitalerhöhung gegen Einlage stellt keine abgeltungsteuerpflichtige Einnahme dar und die Ausübung  eines Bezugsrechts keine abgeltungsteuerpflichtige Veräußerung des  Bezugsrechts (Rz. 110 des Erlasses). Der Abgeltungsteuer unterliegt aber  der Verkauf von Bezugsrechten und der jungen Aktien, wobei Letztere mit der Bezugsrechtsausübung als angeschafft gelten.

Die Anschaffungskosten von ab 2009 gewährten Bezugsrechten sind mit 0 € anzusetzen  sind (§ 20 Abs. 4a Satz 4 EStG). Der Kaufpreis der Altaktien ist somit  nicht mehr um den Wert der Bezugsrechte zu vermindern, auch wenn die  Altaktien vom Aktionär vor 2009 angeschafft wurden (Rz. 108). Der Gewinn  aus der Veräußerung eines Bezugsrechts ist damit gleich seinem  Veräußerungserlös (da keine Anschaffungskosten des Bezugsrechts mehr  abziehbar sind), sodass Abgeltungssteuer auf ei­nen überhöhten Gewinn  fällig wird. Bei Veräußerung der jungen Aktien ist das  Veräußerungsergebnis ebenfalls nicht mehr um den Wert des Bezugsrechts  zu vermindern (da gleich null), was den abgeltungssteuerpflichtigen  Veräußerungsgewinn erhöht bzw. den steuerlichen Verlust verringert.

 

Quelle: Steuernetz

www.abgeltungssteuer.steuernetz.de/...er/blog/detail.xhtml?entryId=79

Angaben ohne Gewähr

 

Seite: 1 | ... | 519 | 520 |
| 522 | 523 | ... | 714   
   Antwort einfügen - nach oben