@oldieudo Deine Bezugsrecht-Berechnungen sind leider nicht ganz richtig. Du gibst den Wert eines Bezugsrechts bei einem Börsenkurs der alten Aktien von 51,80 Euro und einem Ausgabekurs der neuen Aktien von 31,80 Euro mit 10 Euro an und errechnest einen neuen Kurs von 41,80 Euro. Soforn die jungen Aktien genauso gut ausgestattet sind, wie die alten Aktien, also keine Benachteiligungen bei der Dividende für 2010 o.ä. mit sich bringen, es also egal ist, ob man junge oder alte Aktien im Depot hat, würde bei einem letzten Kurs von 51,80 vor dem Abzug des Bezugsrechts die Berechnung wie folgt aussehen: Rechnerischer Wert eines Bezugsrechts (~ letzter Bezugsrechtskurs) = 6,67 Euro. Zu erwartender erster Kurs "ex Bezugsrecht" = 45,13 Euro. Hat man seine Bezugsrechte für 6,67 pro Stück verkauft, besitzt man vorher wie nachher 51,80 pro Papier (45,13 + 6,67). Nachher liegt davon lediglich ein Teil in Form von Bargeld vor. Kauft man danach eine alte Aktie über die Börse, zahlt man 45,13. Kauft man eine neue Aktie über die Börse, zahlt man ebenfalls 45,13 Euro (immer vorausgesetzt bei jeweils identischer Ausstattung). Kauft man hingegen eine junge Aktie über die Kapitalerhöhung, zahlt man 31,80 + 2 Bezugsrechte = 31,80 + 2 * 6,67 = 31,80 + 13,34 = 45,14 Euro, also genau den gleichen Betrag (1 Cent Differenz = Rundungseffekt). Wer sich also ausrechnet, dass er allein durch das Mitmachen der Kapitalerhöhung schon einen Wertzuwachs erzielt, rechnet schlicht falsch. Der kann nur durch Kursgewinne der Aktie nach der der KE erfolgen. BTW, an anderer Stelle wurden hier Vermutungen geäußert, die Banker würden sich die jungen Aktien gegenseitig für 31,80 Euro pro Papier zuschieben, aber das funktioniert so nicht. Das Bezugsrecht haben zunächst nur die Altaktionäre. Diejenigen Altaktionäre, die es ausüben, lassen "ihre" jungen Aktien also nicht übrig. Die anderen, die es verkaufen, verkaufen es jedoch weder an "Banker", noch verkaufen sie die Rechte umsonst. Sofern allgemeines Interesse an der KE besteht, werden diese Rechte schlicht andere Marktteilnehmer kaufen. So ein Bezugsschein hat nämlich den Vorteil, dass er einen Effekt beinhaltet, den man "Mini-Termingeschäft (long)" nennen könnte. Kauft man sich z.B. zwei Bezugsrechte a 7,- Euro über die Börse, hat man einen garantierten Einkaufspreis von 45,80 Euro, der nicht mehr steigen kann, auch wenn die Aktie danach deutlich im Kurs steigt. Wer also der Ansicht ist, dass der Kurs der DB steigen wird, kann sich (in diesem Beispiel) für nur 14,- Euro Kapitaleinsatz bereits die ganze Aktie für 45,80 Euro sichern, mit der Differenz von 31,80 aber zunächst weiter am Markt agieren. Also ein Vorteil. Daher werden die Bezugsrechte begehrt sein, wenn die KE vom Markt akzeptiert wird. Nur wenn keiner die KE mitmachen will (also keiner mit den Scheinen long gehen will), somit ein Überangebot an Bezugsrechten besteht, wirken diese umgekehrt auf den Kurs der Aktie und ziehen ihn nach unten. Das macht wiederum die Bezugsrechte billiger und erhöht erneut den Druck auf die Aktie. Im absoluten Worstcase fällt dann der Aktienkurs auf den Emissionspreis von 31,80 und die Bezugsrechte werden wertlos. Nur in diesem Fall kämen die besagten Banker in den "Genuss" der Aktien für 31,80. Ein zweifelhaftes Vergnügen, denn an der Börse kosten sie dann ebenfalls nur noch 31,80 Euro. Während der Anleger dann aber noch immer sagen kann "nein Danke", müssen die Konsortialbanken die Aktien dann zu diesem Kurs kaufen. Der Kurs von 31,80 Euro ist daher so tief angesetzt, dass keiner der beteiligten Emittenten eine solche Entwicklung erwartet. Doch wie heisst es so schön? "Erwartungen können enttäuscht werden". Das gilt natürlich ebenso für die Erwartungen der vielen Shorties, die sich nichts sehnlicher wünschen, als eine totale Pleite dieser KE. Lassen wir uns also überraschen, wohin die Reise am Ende wirklich geht und wer lachen und wer zerknirscht aus der Wäsche gucken darf ;) |