und da gilt unser Börsenrecht und da hat unsere BaFin ein Auge drauf.
Ansonsten richtig und bekannt, die AG ist in der Schweiz ansässig und unterliegt intern dem Schweizer Obligationsrecht, wobei ich die GF mit VR und Vorstand schon wieder fragwürdig und der deutschen GF einer deutschen AG doch sehr ähnlich finde.
Mit der Schaffung des Vorstandspostens hat man Sullivan's Ausschluss aus dem VR mehr oder weniger gut umschifft.
Wie dem auch sei, die DDs von Dr. Wicki sind (hinter)fragwürdig und imho ganz klare Insiderverkäufe und Insiderkäufe.
Der Verkauf wurde zwei Tage vor der Adhoc zur KE getätigt und die Meldung des DD erfolgte am 08. April, also 5 Tage nach der Adhoc.
Der Gesamt-Kauf von neuen Aktien durch Dr. Wicki erfolgte nicht im Rahmen des Bezugsverhältnisses zum 08.April und muss demnach auch durch Überbezug zustande gekommen sein. Zuteilung von Überbezug ist eigentlich erst nach Ende der Zeichnungsfrist möglich, nämlich dann, wenn nicht vollständig gezeichnet wurde.
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