übersetzung mal rein die ist recht annehmbar diesmal! Staatliche Beihilfen: Kommission vorübergehend genehmigt Rettungsbeihilfe für die Bank of Ireland
Brüssel - Die Europäische Kommission hat eine befristete Genehmigung erteilt hat, unter den Beihilfevorschriften der EU, um die Rekapitalisierung der Bank of Ireland (BOI) von den irischen Behörden von bis zu € 5350000000. Dies folgt aus den Berechnungen der irischen Zentralbank, im März dieses Jahres, der das nötige Kapital, um Schulden abbauen und erfüllen höher als normal Kredit-Einlagen-Verhältnis zu können Stress-Situationen zu widerstehen. Die aufsichtsrechtliche Beurteilung der Kapitalausstattung durchgeführten Überprüfung durch die Zentralbank wurde im Rahmen des Programms zur Unterstützung für Irland erforderlich vereinbarten im November 2010 zwischen dem irischen Behörden auf der einen Seite und der EU, EZB und IWF, auf der anderen Seite. Der irische Staat wird die Ausgabe der neuen Rechte durch BoI zeichnen für bis zu € 4350000000. Ein weiterer 1000000000 € werden als bedingtes Kapital zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommission hat die endgültige Genehmigung der neuen Rekapitalisierungsmaßnahmen ist abhängig von der Vorlage eines neuen Umstrukturierungsplan, der von Ende Juli erwartet wird.
Die Kommission stimmt zu, dass die erforderlichen Maßnahmen, um die Solvenz der Bank Verhältnisse zu erhöhen und das Vertrauen in die irischen Finanzmärkte sind. Daher ist es vorübergehend die Maßnahme als Nothilfe abhängig von der Vorlage eines überarbeiteten Umstrukturierungsplan genehmigt. Die endgültige Genehmigung der Maßnahmen ist Voraussetzung für die Pläne sicherzustellen, (i) eine Rückkehr zur langfristigen Rentabilität der Bank, (ii) eine angemessene Beteiligung an den Restrukturierungskosten durch die Aktionäre und Gläubiger von nachrangigen Schulden und (iii) geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der Verzerrung des Wettbewerbs durch die staatliche Förderung geschaffen.
Am 15. Juli 2010 genehmigte die Kommission einen ersten Plan zur Umstrukturierung BoI (siehe IP/10/54), nachdem er einen € 3500000000 staatlichen Rekapitalisierung und andere staatliche Unterstützung erhalten. Der November 2010 EU-Unterstützung durch den IWF-Programm für Irland enthalten die aufsichtsrechtliche Beurteilung der Kapitalausstattung Überprüfung aller Banken unterliegen dem Programm. Die Überprüfung erfolgt durch die irische Zentralbank identifiziert Kapitalbedarf 5350000000 € für BoI, von denen € 4350000000 sollten Core Tier 1-Kapital und 1,0 Mrd. € bedingten Kapitals werden.
Vor dem Einschalten an den Staat, BoI einem ersten Schritt eine Liability-Management Übungen in Form von Debt-Equity-Angebote, die obligatorische Erwerb bestimmter Anspruch Schuldverschreibungen und möglicherweise weitere Lastenteilung mit nachrangigen Anleihegläubiger.
Irish Support Programme
Das Programm zur Unterstützung für Irland verlangt die Bank of Ireland, Allied Irish Bank, EBS und Irish Life and Permanent, ihr Kapital zu erhöhen, um neue regulatorische Anforderungen in der Zeit von 2011 bis 2013 zu erfüllen. Das Base-Case und der Stress bei Kapitalanforderungen durch die irische Zentralbank verwendet wurden jeweils 10,5% und 6% vorausgesetzt weiteren Entschuldung der Banken, um die 122% Loan-to-Deposit-Ratio bis Ende 2013 zu erfüllen. Die Kommission wird die Kapitalspritzen und Umstrukturierungspläne für die anderen drei Institutionen bewerten, wenn von den irischen Behörden eingereicht. Die 85000000000 € EU-IWF-Programm zur Unterstützung umfasst 35000000000 € zur Rekapitalisierung erfüllen Bedürfnisse der Finanzbranche und als Reservefonds handeln. Die Hälfte davon wird von Irland selbst zur Verfügung gestellt.
Hintergrundinformationen zu Temporary staatliche Beihilfen für Banken
Im Dezember hat die Kommission bis ins Jahr 2011 verlängert, wenn auch in eine strengere Form, die Krise im Zusammenhang mit Vorschriften über staatliche Beihilfen für Banken und andere Unternehmen mit Problemen Zugang zu Finanzmitteln (siehe IP/10/1636).
Die Regeln in einer Mitteilung über die Rekapitalisierung von Finanzinstituten (siehe IP/08/1901), wonach die Mitgliedstaaten Nothilfe in Banken zu injizieren, um finanzielle Stabilität zu sichern skizziert.
Unter der Mitteilung hat die Kommission vorübergehend ermächtigt Nothilfe und fordert ein Umstrukturierungsplan die Lebensfähigkeit der Bank und die Entschädigung für die Verzerrung des Wettbewerbs gewährleistet.
Der Juli 2009 Mitteilung über Umstrukturierungsbeihilfen für Banken (siehe IP/09/1180) beschreibt die Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten Beihilfen für Banken geben, für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten unter der Bedingung, dass kann:
- Unterstützte Banken Umsetzung eines Umstrukturierungsplans, dass sie lebensfähig sind langfristig ohne weitere Unterstützung aus Steuergeldern gewährleistet;
- Unterstützte Banken und ihre Eigentümer müssen einen fairen Lastenverteilung der Restrukturierungskosten und
- Maßnahmen zu ergreifen, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu begrenzen.
Für einen Überblick über die Entscheidungen über staatliche Beihilfen, temporäre oder anderweitig sowie anhängiger Ermittlungen siehe Memo/11/122.
Die nicht vertrauliche Fassung des vorliegenden Entscheidung wird unter der Nummer SA.33216 im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb werden, sobald alle Fragen der Vertraulichkeit geklärt sind. Neue Veröffentlichungen von Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind in der State Aid Weekly e-News. |