Beschluss und Zahlung [Bearbeiten]
Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Dividendenzahlung erfolgt meist am Tag nach der Hauptversammlung. Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem Ex-Tag die entsprechende Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte Cum- beziehungsweise Inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist i. d. R. der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal jährlich auszuschütten. In anderen Ländern sind mehrmalige Ausschüttungen bis hin zu quartalsweisen Dividendenzahlungen üblich. In den USA ist beispielsweise die quartalsbezogene Dividende die gängige Form. Am Ex-Tag erfolgt üblicherweise ein Abschlag in Höhe der Bruttodividende vom Börsenkurs, was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht 1:1 niederschlagen muss. Zwar spricht man davon, dass die Dividende aus dem Kurs „heraus gerechnet“ wird, oder vom Dividendenabschlag, tatsächlich beachten allerdings die Marktteilnehmer lediglich die Ausschüttung und der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zustande. |