Der kanadische Goldproduzent Monument Mining (WKN A0MSJR) hat seine Goldmine Selinsing erfolgreich in Produktion gebracht und erzielt dort – auch auf Grund einer Steuerbefreiung – schöne Gewinne. Vor einiger Zeit meldete dann ein ehemaliger Lizenzinhaber vor Gericht Ansprüche auf eine Beteiligung an. Nun konnte Monument einen Teilerfolg in diesem Verfahren verzeichnen.
Bohrungen auf dem Selinsing-Projekt von Monument Mining in Malaysia Am 10. Oktober 2012 war Monument als Beklagte in einer Klageschrift von SMSB – vor Monument Lizenzinhaber zweiten Ranges und Betreiber von Selinsing – benannt worden. SMSB forderte in der Klage unter anderem einen Anteil von 5 % am Gewinn aus der Goldproduktion von der Selinsing-Goldmine als Joint Venture-Anteil. SMSB hatte Monument die Selinsing-Goldmine im Juni 2007 lastenfrei verkauft und war vollständig ausgezahlt worden. Erst 2012 – also fünf Jahre später – forderte SMSB den angeblichen Joint Venture-Anteil von Monument, was das Unternehmen entschieden zurückwies.
Im Februar dieses Jahres hatte dann das höchste Gericht in Shah Alam, Selangor, dem Antrag von SMSB auf ein Urteil gegen Monument stattgegeben, wogegen Monument Einspruch einlegte. Und damit hatte man nun Erfolg: Am 8. Juli 2013 ließ das Berufungsgericht den Einspruch von Monument zu und setzte das Urteil der Vorinstanz außer Kraft.
Das bedeutet, dass Monument sich nun in einem Gerichtsverfahren gegen die Behauptung von SMSB verteidigen wird. Interessant ist dabei auch, dass das Berufungsgericht entschied, dass die Angelegenheit nicht von demselben Richter gehört wird, der das Urteil in der ersten Instanz sprach. Darüber hinaus setzte das Berufungsgericht fest, dass SMSB Monument die Kosten für das Einspruchsverfahren erstattet. |