Keine Steuerfalle mehr bei Hebelprodukten
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum Jahreswechsel 2008/2009 hat die Besteuerung von Kapitaleinkünften deutlich vereinfacht. Mit Ausnahme von Veräußerungsgewinnen aus Aktien und Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, werden Dividenden, Zinsen und Kursgewinne nach Ausschöpfung des Sparerfreibetrags von 801/1.602 Euro (Singles / Verheiratete) pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet.
Für Normal- und Besserverdiener ist das eine einfache Rechnung. Wer allerdings einen niedrigeren persönlichen Grenzsteuersatz als 25 Prozent hat, würde von diesem System benachteiligt werden. Deshalb können diese Personen weiterhin die Veranlagung ihrer Kapitaleinkünfte beim Finanzamt beantragen und auf der Anlage KAP die sogenannte "Günstigerprüfung" in Auftrag geben. Das heißt: Die Behörde vergleicht die Steuerlast nach der für den Steuerschuldner zutreffenden Einkommensteuertabelle mit der Steuerlast durch die Abgeltungsteuer. Die Günstigerprüfung ist risikolos: Wenn der Schuldner weniger Steuern zahlen müsste, erhält er vom Finanzamt eine Rückerstattung. Ist die Abgeltungsteuer günstiger, gilt der Antrag auf Veranlagung der Einkünfte aus Kapitalvermögen als nicht gestellt. Es bleibt bei der gezahlten Kapitalertragsteuer. Günstigerprüfung lohnt nur bei geringem Einkommen Um die Günstigerprüfung zu ermöglichen, benötigen Anleger eine Jahressteuerbescheinigung. Diese Jahressteuerbescheinigung bekommen Kunden bei comdirect kostenlos. Allen Depotkunden mit steuerrelevanten Erträgen wird die Jahressteuerbescheinigung 2009 dieses Jahr bis Ende Mai automatisch zugestellt. Alle anderen Kunden können sie telefonisch bei der comdirect Kundenbetreuung beantragen.
Die Günstigerprüfung ist aufwendiger als das Abgeltungsteuerverfahren. Zudem muss vor übertriebenen Hoffnungen gewarnt werden. Denn bei dem Steuersatz von 25 Prozent, ab dem sich eine individuelle Veranlagung rechnet, handelt es sich nicht um den persönlichen Durchschnittssteuersatz. Den erreicht man in Deutschland als Single aufgrund des steuerfreien Existenzminimums und der Progression im Jahr 2010 erst bei rund 48.000 Euro Einkommen. Für eine erfolgreiche Günstigerprüfung ist dagegen der persönliche Grenzsteuersatz maßgeblich. Dieser Grenzsteuersatz bezeichnet den Steuersatz, mit dem das zusätzliche Einkommen durch die Kapitaleinkommen versteuert würde. Der Grenzsteuersatz aber überschreitet schon bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 16.000 Euro die 25-Prozent-Marke. Wer mehr als diese 16.000 Euro verdient (gut 1.300 Euro monatlich), fährt mit der Abgeltungsteuer besser und kann auf die Günstigerprüfung verzichten. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar und sollen lediglich die selbstständige Anlageentscheidung des Anlegers erleichtern.
Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.
Quelle Comdirect 29 April 2010
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