Die Anwaltskosten sollen laut KThomp bei 20 bis 25 % der erstrittenen Summe liegen. Erstritten wurden 612 Mio. $, so dass die Anwälte davon 120 Mio $ (oder mehr) für ihre Dienste erhalten.
In D. wären solche Anwaltskosten undenkbar...
Außerdem wird auf die Auszahlung auch noch 15 % US-Steuer fällig.
Wer z. B. 10.000 FNMAS hat, bekäme rechnerisch 8200 $ (bei einfachen Zinsen) oder 9800 $ (bei Zinseszinsen) - wobei die höhere Variante die wahrscheinlichere ist.
Abzüglich 20 % Anwaltskosten blieben von den 9800 $ noch 7840 $, und davon gehen evtl. noch mal 15 % US-Steuer ab, macht dann 6664 $.
Bei EUR/USD 1,10 blieben unterm Strich: 6058 Euro.
(Ob in D. Kapitalertragssteuer abgezogen wird, weiß ich nicht. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit USA, so dass, wenn in USA 15 % abgezogen worden sind, eigentlich die hiesige Fiskus nicht noch einmal zuschlagen darf).
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KThomp schreibt, dass die Anwaltskosten nicht prozentual auf die Aktien umgerechnet werden, sondern dass eine fixe Summe pro Aktie festgelegt wird - egal ob Freddiestämme oder JPS.
Mit Pech gehen dann die 4,8 Cents, die Freddiestämme erhalten, komplett für die Anwaltskosten drauf.
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Die gute News ist, dass die Anwaltskosten nicht prozentual steigen, wenn im Falle einer Berufung durch die Kläger noch mehr erstritten wird.
Wenn z. B. der volle Kursverfall am NWS-Stichtag in 2012 angesetzt wird, erhalten die Kläger 1,6 Mrd. $. Die Anwälte würden dann aber nicht 320 Mio. erhalten.
(Warum nicht 1,6 Mrd. $ ausgezahlt wurden, was Lamberth vor dem Prozess festgesetzt hatte im Falle eines Klägersiegs, steht in den Sternen. Bewilligt wurden aus unerfindlichen Gründen nur 612 Mio.)
Bei der Revision könnte für die JPS im Extremfall der volle Nennwert als Schadensersatz erstritten werden. Dann gäbe es ca. 33 Mrd. $ Schadensersatz (inkl. Verzugzinsen 50 Mrd. $), wovon die Anwälte natürlich auf gar keinen Fall 20 % (also 6 bis 10 Mrd. $) für sich erhalten würden.
Die Berechnungen zeigen: Je mehr am Ende rausgeholt wird bei evt. noch kommenden Berufungsklagen, desto weniger schlagen die horrenden Anwaltskosten zu Buche.
Allerdings rückt dann auch die Auszahlung in weite Ferne. Bei iHub ist von einer Auszahlung in 12 bis 18 Monaten die Rede. Ohne Revision gäbe es das Geld wohl schneller, aber mit anteilig hohen Anwaltskosten. |