In Ermangelung an Interesse, folglich an Kompetenz, in Aktienjuristerei eine Frage: Das Warten auf die Handelbarkeit der neuen Aktien scheint ja epische Dimensionen anzunehmen.
Wie lange darf ein "Konzern" dies eigentlich "hinauszögern", ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen?
Und nein, ich habe bei dieser "Unternehmung" keine, oben erwähnte, KE mitgemacht, hätte ich es, wäre *mein* Anwalt schon lange an der Sache dran. Ich kann natürlich nur für mich sprechen.
Um sachliche Antwort wird gebeten.
Grüße von hier nach dort
Andreas
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