Steinhoff-Musterklage nimmt Form an
VON MARCUS JUNG
AKTUALISIERT AM 06.08.2019
- 17:48

Ein Spezialsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat das Verfahren gegen die niederländische Holding-Gesellschaft des Möbelherstellers eröffnet.
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Für die Aktionäre des durch einen Bilanzskandal in Schieflage geratenen Steinhoff-Konzern ist es ein wichtiges Signal: In dem Musterverfahren gegen die niederländische Holding-Gesellschaft des Möbelherstellers hat ein Spezialsenat am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt per Beschluss vom 30. Juli den Musterkläger bestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der Zustellung an die Klägeranwälte von der Kanzlei Tilp am Dienstag ist damit das Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) offiziell eröffnet. Das Verfahren wird am 18. Dezember 2019 beginnen, bestätigte das Gericht der F.A.Z. auf Nachfrage (Az. 23 Kap 1/19).
In der Ausgangsklage verlangt ein Aktionär von der Steinhoff International Holdings N.V. Schadenersatz. Der Vorwurf: Steinhoff habe den Kapitalmarkt und seine Aktionäre nicht rechtzeitig über Bilanzmanipulationen in Höhe von mehreren Milliarden Euro informiert. „Wir verfügen bereits über genügend Beweise und werden Steinhoff eine Vielzahl von schwerwiegenden Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht nachweisen“, sagte Rechtsanwalt Maximilian Weiss von der Kanzlei Tilp. Ende 2017 hatte der Möbelhersteller aus dem südafrikanischen Stellenbosch Unregelmäßigkeiten in seiner Bilanz eingestehen müssen. Mehrere Jahresabschlüsse wurden daraufhin zurückgezogen.
Quelle: F.A.Z.
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