Leerverkaufsverbot verlängert FRANKFURT, 29. Mai (Reuters). Hochspekulative Geschäfte mit deutschen Finanzaktien bleiben weitere acht Monate verboten. Die Aufsichtsbehörde Bafin verlängerte am Freitag das Ende Mai auslaufende Verbot ungedeckter Leerverkäufe bis zum 31. 01.2010
F.A.Z.29. Mai 2009, 17:39 Die Behörde sprach in ihrer Verfügung von einer weiteren sehr hohen Volatilität bei Aktien von Banken, Versicherern und Börsenbetreibern. Besonders die Preise für die gehandelten Kreditausfallversicherungen (sogenannte CDS-Spreads) seien im Bankensektor erhöht. Das gilt trotz einer leichten Entspannung der insgesamten Marktlage. Leerverkäufe von Banken und Versicherungswerten hätten in diesem Umfeld weitere exessive Preisbewegungen zur Folge, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten.
Gemeinsam mit anderen Aufsehern rund um den Globus hatte die Bundesanstallt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im September nach dem Kollaps der amerikanischen Investmentband Lehmann Brothers bestimmte Leerverkäufe untersagt. Damit sollten die Märkte stabilisiert werden. In vielen Ländern ist das Verbot weiter in Takt.
Leerverkäufe sind letztlich eine Wette von Investoren wie Hedgefonds auf fallende Kurse. Dazu leihen diese sich Aktien von anderen Anlegern, verkaufen diese Papiere und versuchen, sich anschließend wieder billig einzudecken. Im Sonderfall der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe haben sich die Investoren noch nicht einmal die Papiere geliehen, was die Risiken weiter erhöht.
Solche Geschäfte können den Abwärtstrend einer Aktie drastisch beschleunigen. Das Bafin-Verbot bezieht sich auf den Handel mit elf deutschen Finanzwerten. Zu den betroffenen Instituten gehören u.a. die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Postbank, die Deutsche Börse und die Allianz. |