Eigentlich ist es aber ganz einfach. Man müsste sich nur an das Grundgesetz halten. Dort steht klipp und klar: Wer über ein sicheres Land kommt, kriegt hierzulande kein Asyl. Ist ja auch logisch. Wer etwa aus Österreich oder der Schweiz kommt, kann ja nun wirklich kein politisch Verfolgter mehr sein. Vielleicht war ein Syrer politisch verfolgt, wenn er in die Türkei flüchtete. Aber dann?
Jedenfalls gilt immer noch der Art 16a GG:
"(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist...."
Wenn man sich indes die Asylpolitik der letzten 20 Jahre ansieht, muss man sich jedoch die Frage stellen, ob die politisch Verantwortlichen überhaupt das Grundgesetz kennen. |