SOLON SE Berlin - ISIN: DE0007471195 // WKN: 747119 - - ISIN: DE000A0STYS2 // WKN: A0S TYS - Mitteilung gem. § 30 b Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Der Vorstand der SOLON SE teilt folgendes mit: 1.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2009 hat unter TOP 6 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. November 2010 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen – teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu den im Beschluss festgelegten Zwecken verwendet werden. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. 2.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2009 hat unter TOP 5 weiterhin beschlossen, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2014 zu ermächtigen, Options- und/oder Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Millionen Euro zu begeben und den Inhabern der jeweiligen Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu5.012.079,00 Euro nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Options- bzw. Wandelanleihen zu gewähren. Die Anleihen können auch durch Gesellschaften begeben werden, an denen die SOLON SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist.
Grundsätzlich steht den Aktionären der Gesellschaft ein Bezugsrecht auf diese Options- und/oder Wandelanleihen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, dieses Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, im Beschluss der Hauptversammlung festgelegten Voraussetzungen auszuschließen.
Zur Bedienung der Options- oder Wandelungsrechte aus diesen Options- bzw. Wandelanleihen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um bis zu 5.012.079,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.012.079 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2005/1). Diese bedingte Kapitalerhöhung bedarf zur Wirksamkeit jedoch noch der Eintragung in das Handelsregister.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in der Einladung der Hauptversammlung wiedergegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger am 8. Mai 2009 veröffentlicht worden ist.
Berlin, im Juni 2009
SOLON SE
Der Vorstand |