"Bundesweit wurden dem Richter zufolge bereits rund 100 ähnliche Fälle verhandelt."
Dass es eine Ärztin ist, die nicht genug ärztliche Unterlagen vorlegen konnte, spricht wohl für sich. Unterscheiden können sollten zumindest Ärzte zwischen nachweisbarer Kausalität und zeitlich zufälliger Koinzidenz.
Dass in rund 100 Klagen wohl nicht ein einziges Mal ausreichende Beweise zusammengekommen sind, um Biontech mit jeweils sechsstelligem Schadenersatz zu belasten, wäre eine interessante Information für "häufige Irrtümer über Biontech". Mag sein und ist sogar wahrscheinlich, dass es Fälle gibt, in denen Verschlechterungen der Gesundheit in zeitlicher Koinzidenz zur Impfung auftreten. Möglich auch, dass mancher Kläger, die Berichte über Milliarden-Gewinne als Anreiz für eine Klage interpretiert. Zentral ist, dass die Nutzenwirkungen der Impfung sehr viel höher sind als die Risiken von erheblichen Nebenwirkungen. Zentral ist auch, dass der deutsche Staat im Gegenzug zu Preisnachlässen, sich bereit erklärt hat, diese Risiken zu übernehmen und zu tragen. In der Abwehr von vorgetragenen Ansprüchen, klägerseitig unbewiesen, berechtigt oder (meist) unberechtigt, macht Biontech ein sehr gutes Bild. |