Da hier immer wieder verwirrende Posts zu der steuerlichen Behandlung der Dividende herumgeistern, versuch ich da nochmal kurz etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Grundsätzlich sind Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG steuerpflichtig. Hierauf findet der ermäßigte Steuersatz i.H.v. 25% gem. § 32d Abs. 1 EStG Anwendung. § 32d Abs. 2 EStG regelt die Ausnahmen hiervon.
Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ist eine Ausschüttung allerdings steuerfrei, wenn Sie aus dem sog. steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG geleistet wird. Allerdings mindern sich dann die Anschaffungskosten (Einstandspreis) i.H. der Ausschüttung.
Hat man Balda-Aktien z.B. für 4,00 EUR das Stück erworben, würde dieser Einstandspreis steuerlich auf 2,50 EUR gemindert (bei einer Dividende von 1,50 EUR, wie kolpotiert).
Das heißt, bei einer späteren Veräußerung der Aktien ist der Gewinn pro Aktie um 1,50 EUR höher, spätestens dann versteuert man also die vorher steuerfreie Ausschüttung.
Als Beispielrechnung: Annahmen: Kurs vor Dividende z.B. 6,00 EUR, Dividende = 1,50 EUR, Dividende ist steuerfrei. Einstandskurs = 4,00 EUR, 1000 Aktien im Depot, Kurs nach Dividende 4,50 EUR, keine Transaktionskosten, kein Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer.
1. Verkauf der Aktien einen Tag vor der HV: Verkauf ist steuerpflichtig nach § 20 Abs. 2 EStG steuerlicher Gewinn: Veräußerungspreis 6.000,00 EUR (a) abzgl. Anschaffungskosten 4.000,00 EUR (b) Gewinn 2.000,00 EUR (c) Darauf 25% KapESt 500,00 EUR (d)
Nettogewinn 1.500,00 EUR (c abzgl. d) Nettozufluss 5.500,00 EUR (a abzgl. d)
2. Verkauf der Aktien einen Tag nach der HV. Nettozufluss aus steuerfreier Dividende (1,5 EUR x 1.000,00 Aktien =) 1.500,00 EUR (a) Verkauf ist steuerpflichtig nach § 20 Abs. 2 EStG steuerlicher Gewinn: Veräußerungspreis 4.500,00 EUR (b) abzgl. Anschaffungskosten 2.500,00 EUR (c) Gewinn 2.000,00 EUR (d) Darauf 25% KapESt 500,00 EUR (e)
Nettogewinn 1.500,00 EUR (d abzgl. e) Nettozufluss 5.500,00 EUR (a+b abzgl. e)
Sollte die Dividende nicht steuerfrei sein, führt dies ebenfalls in beiden Varianten (Verkauf vor bzw. nach HV) im Ergebnis zu einem Nettozufluss von 5.500,00 EUR. Wer Berechnungen dazu braucht, der schreibe mir eine pm ;)
Es zeigt sich, der Staat bekommt früher oder später immer "sein" Geld ;-)
Ob die Ausschüttung bei Balda steuerfrei ist, kann uns allerdings nur der Steuerberater von Balda, oder Balda selbst sagen. Das ergibt sich nämlich nur aus den Steuerbilanzen und die müssen ja leider nicht veröffentlicht werden.
Beste Grüße |