Ich möchte ja nicht schwarz malen oder gar Panik verbreiten! Dies liegt mir fern.
Allerdings möchte ich doch auf die gültige Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Und die hat sich sicherlich mit dem Schweizer Nationalratsbeschluss dieser Woche (Beschluss Netzsperre ausländischer Glückspielanbieter) nicht vereinfacht. Sondern zum Gegenteil.
Hier hilft den Schweizer Usern auch keine technische Umgehung einer Netzsperre, welche laut verschiedenen Meldungen im Internet, angeblich kein großes Problem darstellen soll.
Ob eine bewusste Umgehung einer Netzsperre in der Schweiz strafbar ist, kann ich nicht beurteilen. Ist aber jedenfalls im Anlassfall zu den unten angeführten Berichten dem einzelnen User zumindest nicht hilfreich oder unterstützend.
Nur zum Festhalten. Sachlage wurde nicht von mir im Detail recherchiert. Ich habe mich im Netz nur informiert. Spiegle nur Berichte aus Schweizer Medien wieder beziehungsweise lege ich die offizielle Regelung der Schweizer Kommissionen einmal für jeden nachlesbar an das helle Tageslicht.
Artikel der Zeitschrift Blick vom 13.06.2016:
Bemerkenswerter Teilauszug:
... Die Mehrheit im Rat spielte auf verschiedene Auflagen an, an die sich Schweizer Casinos im Gegensatz zu ausländischen Anbietern zu halten haben - etwa die Spielbankenabgabe oder Vorschriften bei der Bekämpfung von Spielsucht und der Geldwäscherei. Deshalb seien die restriktiven Regeln in diesem Bereich gerechtfertigt.
Mit der Regelung soll garantiert werden, dass die Spiele nach Schweizer Gesetzen abgewickelt werden und das Geld im Inland bleibt, wie Sommaruga erklärte. Wer dennoch Onlinespiele nutzt, macht sich zwar - wie bisher - nicht strafbar. Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden. ...
Quellennachweis (www.blick.ch) und vollständiger Artikel zum Nachlesen: http://www.blick.ch/news/schweiz/...n-steuern-befreien-id5145207.html
Diese Rechtslage beziehungsweise die Berichterstattung durch blick.ch bestätigt sich auch durch einen Auszug der Eidgenössischen Spielbankenkommission über das illegale Glückspiel.
Bemerkenswerter und inhaltlich annähernd identer Teilauszug:
... Wer an einem illegal organisierten Spiel nur teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Der Spieler riskiert aber, dass Einsatz, Gewinn und Spielutensilien eingezogen werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Internetglücksspielen. ...
Quellennachweis (www.esbk.admin.ch) und vollständiger Artikel zum Nachlesen: https://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/illegal.html
Die Rechtsanwälte von Lopoca können nicht alles lösen beziehungsweise richten. Und für das eigene Handeln ist schließlich jeder selbst verantwortlich.
Möchte nur nachlesbare Fakten aufzeigen. Jeder kann aus meinem Kommentar machen, was er möchte. Gut heißen oder in der Luft zerreißen.
Dies betrifft natürlich nicht nur Lopoca und das Nuggetgame, sondern sämtliche ausländischen Anbieter und deren User.
Interessant wäre auch das Wissen der gut informierten Lopocaner zu diesem Thema!
(Disclaimer) Ein rechtlicher Hinweis meinerseits: Der Kommentar ist nur meine ganz persönliche Meinung. Stellt keine belegten Fakten, Feststellungen oder Behauptungen dar. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Keine Gewähr und Haftung für Angaben von Dritten. |