On Track Innovations Ltd.: erhält Folgeauftrag

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neuester Beitrag: 25.04.21 02:07
eröffnet am: 06.01.05 23:10 von: sir charles Anzahl Beiträge: 7466
neuester Beitrag: 25.04.21 02:07 von: Mariemxcwa Leser gesamt: 1308313
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07.03.17 17:28

13401 Postings, 4271 Tage Orion66long hin, long her

Mit der kurzfristigen Belastung gehe ich z. T. mit, wobei die Summe für OTI nicht unerheblich ist und sich in den nächsten Berichten und vlt. auch länger auswirken wird.
Am meisten ärgere ich mich über mich selbst, dass ich mal wieder nicht mit Bekanntwerden der Klagen reagiert habe (wie z. B. Kautschuk) und den Abgang des Kurses zur Verbilligung ausgenutzt habe.
Gruß Orion  

07.03.17 17:54

13401 Postings, 4271 Tage Orion66zu Shlomi

Sehr erfreulich, dass der interessierte Aktionär so frühzeitig über die Klagen und deren detailierten Inhalt mittels SEC Filing unterrichtet wurde! Früher gab es, wenn überhaupt, nur nebulöse Informationen durch Dritte.  

07.03.17 19:34

544 Postings, 4756 Tage oiradinoda hast du Recht Orion....

die Information wurde schnell mitgeteilt, im Gegensatz zur Vergangenheit.

Und wie man sieht, sind viele zittrige Hände investiert. Ich denke die Aktie kommt wieder auf einen korrekten Wert zurück. Es ging in letzter Zeit einfach zu rasant. Natürlich kann man sich über die verpasste Chance ärgen. Wenn wir alles perfekt machen würden, dann sässen wir schon längst alle auf Kuba und würden nicht diesen steinigen Weg gehen.  

07.03.17 19:47

544 Postings, 4756 Tage oiradinobei outsourcing

regeln genau definierte Vertragstexte, Lasten -und Pflichtenhefte die Rahmenbedingungen. Für mich müsste schnell herauskommen wer in der ganzen Kette Mist gebaut hat.  

07.03.17 19:50

1249 Postings, 8007 Tage GooglehupfNach meiner Info

hat USAT schlichtweg vergessen das Attribut ApplePay zu bestellen.

Wie man trotzdem so eine Klsge losschicken kann ohne den eigenen Fehler zu bemerken oder anzuerkennen ist für mich unbegreiflich  

07.03.17 19:56

544 Postings, 4756 Tage oiradinodas wäre der Hammer...

dann soll OTI USAT verklagen und nicht den Subunternehmer.

Googlehupf, wo hast du die Info her?  

07.03.17 19:58

1249 Postings, 8007 Tage GooglehupfDa antworte ich

Immer das gleiche  

07.03.17 20:13

13401 Postings, 4271 Tage Orion66jetzt mal langsam!

Oti und USA Tech. haben in 2014 eine PR abgesetzt, dass ihre Produkte, im Falle USAT der EPort, also der eingesetzte Reader von Oti, ApplePay-fähig sind.
Apple Value Added Services ist ein Mehrwertdienst, aufgesetzt auf ApplePay, also z.B. Bonusprogramm..., das Kunden enger an ApplePay binden soll.
Die Aussage von Oiradino mit den Lastenheften... kann ich nur bestätigen. Wahrscheinlich hatten die Zuständigen bei USAT einfach keine Ahnung, was sie eigentlich wollten!
Deshalb bin auch ich davon überzeugt, dass sich die Sache schnell zerschlagen muß. Trotzdem schade, dass der schöne Anstieg einen ungenutzten Knick hat. ;-))))
 

07.03.17 20:17

544 Postings, 4756 Tage oiradinoach ja :-)

dumme Frage von mir.

 

07.03.17 21:00

544 Postings, 4756 Tage oiradinointeressanter link

Danke Orion! Oti habe ich als member nicht gefunden....  

07.03.17 21:17

13401 Postings, 4271 Tage Orion66Ärgerlich!

Während OTIV in die Knie geht, steigt USAT durch einen Insiderkauf in`s Plus.
In USAT-Bords ist die Misere gar nicht bekannt!  

07.03.17 22:07

1062 Postings, 6798 Tage März#4423

Hat USAT überhaupt schon eine Meldung dazu gemacht?  

07.03.17 22:16

13401 Postings, 4271 Tage Orion66mir ist keine bekannt

Oti weist in der SEC Filing mehrfach darauf hin, das Oti Apple VAS überhaupt nicht für seine Produkte anbietet.

"they do not include Apple Value
Added Services, or VAS, an add-on software feature to Apple Pay
which is not yet offered on the Companys products"

"USAT, had apparently claimed that
the products do not include the VAS feature requested by USAT,
though such feature is currently not offered by the Company and
was not specified in the purchase order."

Das dürfte doch ganz einfach mit den Verträgen zu klären sei. Verstehe ich nicht.
Oder hat man bei OTI doch Mist gebaut?  

07.03.17 22:32

1249 Postings, 8007 Tage GooglehupfIch schätze

dass das Problem, wie in Deutschland auch, existiert, dass die eine Partei "USAT" VAS bestellt (Bestellung)hat und OTI in seiner Auftragsbestätigung VAS nicht inkludierte (da man es sowieso nicht anbietet.

Beide haben ein Problem, da beide weder die Bestellung noch die andere Seite die AB richtig gelesen hat.  

07.03.17 22:33

1249 Postings, 8007 Tage Googlehupfauf jeden Fall

habe ich nicht mehr mit so einem Problem gerechnet....Scheiße  

07.03.17 22:36

1062 Postings, 6798 Tage MärzLetztendlich müssten wir die Auftragsbestätigung

kennen. Die ist dann verbindlich. Wenn das aber nicht im Auftrag (purchase order) gestanden hat, gäbe es nichts zu befürchten.  

07.03.17 22:38

13401 Postings, 4271 Tage Orion66Ja, so kann es passiert sein.

Habe bei Oti (Produkte, PR`s...) immer nur ApplePay aber nirgends etwas von VAS gefunden.

@Googlehupf: Wer ist denn in so einem Fall verantwortlich? Der Besteller muss meiner Meinung nach doch das Angebot prüfen und mit seinen Wünschen abgleichen, oder???  

07.03.17 22:39

1062 Postings, 6798 Tage MärzUnsere Beiträge haben sich überschnitten.

Ist es nicht so, dass OTI bereits eine "Entschädigung" von gut zwei Millionen UDS angeboten hat?  

07.03.17 22:43

13401 Postings, 4271 Tage Orion66Unsere Beiträge haben sich überschnitten.

Davon weis ich nichts.
Oti kämft doch gegen die Klage von USAT (5Mio) und hat seinerseits Masterworks auf die ausstehende Zahlung von 2,5Mio verklagt. Oder liege ich da falsch?  

07.03.17 22:43

1249 Postings, 8007 Tage GooglehupfIn Deutschland

wird das über die AGBs geregelt.

Wenn die aber widersprüchlich sind, wie zum Beispiel beim Käufer steht drin: Mein Auftrag ist bindend und beim Verkäufer : Meine AB ist bindend, dann endet das vor Gericht. Und da ist es wie auf hoher See.....  

07.03.17 22:44

1249 Postings, 8007 Tage Googlehupf+4431 So ist es

07.03.17 22:45

1062 Postings, 6798 Tage März#4430

Zuerst wird einmal das Produkt verhandelt und die Spezifikationen fixiert. Danach erfolgt der Auftrag, der neben Bestellmenge und den Preisen und Konditionen alle Spezifikationen enthält. Diese sind allesamt dem Auftrag anzuhängen bzw. zu benennen. Der Lieferant hat danach alle Punkte des Auftrages wie Spezifikationen und Bestellpreise zu überprüfen und dann detailliert den Auftrag an den Kunden zu bestätigen. Letztendlich ist nur diese Auftragsbestätigung bindend.  

07.03.17 22:54

13401 Postings, 4271 Tage Orion66Dieses Apple VAS

ist doch erst mit späteren Versionen von ApplePay möglich. Die Zusammenarbeit Oti/USAT stammt doch aus 2014. Danach hatte doch UsaT die Firma Vendscreen gekauft und mit Oti gebrochen. Vlt. könnte das Problem auch über die Zeitschiene gelöst werden, wenn ja Oti VAS immer noch nicht anbietet.  

07.03.17 22:54

1062 Postings, 6798 Tage März#4432

Jetzt gibt es natürlich den Fall, dass im Auftrag (plötzlich) Spezifikationen enthalten sind, die der Kunde noch dazusetzt, ohne die vorher mit dem Lieferanten besprochen zu haben. Hier muss die Auftragsklärung gut funktionieren und diese "Fehler" mit dem Kunden schriftlich behandeln bzw. widersprochen werden. In der Regel wird das ausgeräumt oder die Spezifikation und das Angebot muss erneuert werden. Erst nach Einigung erfolgt die Auftragsbestätigung. Alles andere wäre fahrlässig.  

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