Gesellschaft befindet sich noch in der Insolvenz. Vielleicht ist ja der eine oder andere Aktionär Gläubiger hier??? In einem Insolvenzverfahren, welches schon die Hürde der Bestätigung des Plans durchlaufen hat, erhält zu 99,99% auch die Aufhebung, außer das Gericht stellt fest, dass Berechnungen des Insolvenzverwalters etwas falsch ist, dann verschiebt sich die Aufhebung halt. Was ist daran veröffentlichungspflichtig? Vielleicht hat ein Aktionär, der auch Gläubiger ist, auch schon seine Quote erhalten, dann hat dieser wirklich einen Informationsvorsprung. Denke, wenn einem Allgemeinwissen fehlt, kann man anderen nicht vorwerfen, sie hätten irgendetwas verwerfliches getan. Obwohl ich für niemand Partei ergreifen möchte, ist mir so eine Hysterie zuwider. |