@insider
was bist Du denn für einer...? Ist doch alles mit Quelle angegeben. Wieso sollte hier irgendjemand weswegen ein Problem bekommen...?? Das sind alles öffentliche Vorgänge. Steht JEDEM frei, sich beim Amtsgericht zu erkundigen und das wiederum hat dann auch entsprechend Auskunft zu geben. Also, WO ist das Problem???
Guckst Du hier: "Amtsgerichte - Insolvenzverfahren - Auskunft Auskunft Das Insolvenzgericht erteilt Auskünfte über die bei ihm vorliegenden - eröffneten Insolvenzverfahren (laufende und bereits aufgehobene) - Verfahren, in denen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse zurückgewiesen worden ist, wenn der Beschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt - Insolvenzanträge, über die noch nicht entschieden ist, wenn sie vom Schuldner selbst gestellt worden sind - Insolvenzanträge von Gläubigern, über die noch nicht entschieden worden ist, nur dann, wenn ein besonderes Interesse des Rechtsverkehrs besteht (z.B. wenn vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden sind)." |