12.09. 13:06 Bilanzskandal: Südafrika verhängt Strafe gegen Möbelhändler Steinhoff
STELLENBOSCH/JOHANNESBURG (dpa-AFX) - Der krisengeschüttelte Möbelhändler Steinhoff kommt in seinem Bilanzskandal in Südafrika vergleichsweise glimpflich davon. Die dortige Finanzaufsicht FSCA verhängte wegen falscher, irreführender und trügerischer Angaben zwar formal eine Strafe in Höhe von 1,5 Milliarden südafrikanischen Rand (92,6 Mio Euro), wie die Behörde und das niederländisch-südafrikanische Unternehmen am Donnerstag mitteilten. Allerdings müsse Steinhoff davon nur 53 Millionen Rand (3,3 Mio Euro) bezahlen. Dies sei immer noch die höchste Strafe, die die FSCA jemals verhängt habe.
Bei dem Erlassen des Großteils der Summe berücksichtigte die Behörde die finanzielle Lage des Unternehmens und seine Kooperation mit den Ermittlern ebenso wie die betrügerischen Handlungen früherer Angestellter und Manager. Zudem wolle sie die gebeutelten Aktionäre des Unternehmens nicht noch weiter belasten.
Seit der Ankündigung der Bilanzunregelmäßigkeiten Ende 2017 wurde der Börsenwert des Unternehmens fast vollständig vernichtet. Der Aktienkurs rauschte vom Rekordhoch von 6,161 Euro im Jahr 2016 auf zwischenzeitlich nur noch 1,5 Cent nach unten. Zuletzt notierte die Aktie bei 6,5 Cent. Das Unternehmen ist in Deutschland im Kleinwerte-Index SDax sowie an der Börse in Johannesburg in Südafrika gelistet.
Der Möbelhändler Steinhoff hat Wurzeln in beiden Ländern und war hierzulande vor allem durch die Möbelkette Poco bekannt. Seine Poco-Anteile hat er inzwischen an seinen Konkurrenten XXXLutz verkauft. Der Bilanzskandal hatte Steinhoff schwer erschüttert. Das Unternehmen wurde dazu verdonnert, seine Finanzzahlen aus der Zeit vor Dezember 2017 deutlich anzupassen. Die Ermittlungen hätten gezeigt, welch große Lücke zwischen den Steinhoff-Zahlen und der finanziellen Realität geklafft habe.
Steinhoff-Chef Louis du Preez zeigte sich nun erleichtert. Die Ermittlungen durch die FSCA seien damit abgeschlossen. In Deutschland wird der Fall Steinhoff allerdings zum Gegenstand einer Sammelklage beim Oberlandesgericht Frankfurt./stw/knd/jha/ |