Handeln, nicht nur reden! das Bewertungsgutachten der PWC ist getürkt und offensichtlich mit der Maßgabe angefertigt worden, einen negativen Ertragswert darzstellen. Erstattungsansprüche werden einfach ausgeklammert. Und die Kernkapitalquote wird als Ziel einfach auf 10% heraufgesetzt: Folge: zsätzlicher Kapitalbedarf iHv 5,7 Mrd Euro ist rechnerisch erforderlich, womit der Ertragswert ins Minus gedrückt wird. Eigentlich ein Skandal, die Woche ist G20 zum Ergebnis gekommen , dass Banken zumindest 4% haben sollten und in guten Zeiten das EK auf 8% aufbauen sollten um für schlechte Zeiten vorzusorgen. Aktuell haben die Banken im Schnitt eine Kernkapitalqoute von 7%. Die HRE aktuell zum 30.06.2009 genau 6,9%, also Punktlandung.Nachfolgend offener Brief an Kanzlerin Dr Merkel. Bitte durchlesen und möglichst weit verbreiten. offener Brief von Minderheitsaktionären der HRE Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Angela Merkel Willy-Brandt-Straße 110557 Berlin Zorneding, im September 2009 Hypo Real Estate Holding AG – Wir Aktionäre fordern: Zuerst die Sonderprüfungen durchführen und erst dann über einen Squeeze Out entscheiden Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, nachdem auf der Hauptversammlung Hypo Real Estate Holding AG (nachfolgend HRE) der 5. Oktober noch ausdrücklich dementiert worden ist, setzt der SoFFin als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland mit dem nun doch überraschend für den 5. Oktober 2009 angesetzten Squeeze-Out nach mehreren Versuchen zum endgültigen KO-Schlag gegen alle Minderheitsaktionären an. Überraschend vor allem deshalb, da wir Minderheitsaktionäre erst am 13. August 2009 auf der Hauptversammlung Sonderprüfungen gegen erheblichen Widerstand der HRE und der SoFFin durchgesetzt haben. Eine weitere notwendige Sonderprüfung und die Bestellung eines neutralen Sonderprüfers werden wir auf dem Gerichtsweg[i] noch durchsetzen[ii]. Die Sonderprüfungen haben in sich aufbauend zum Ziel, Pflichtverletzungen des Vorstands und aller beteiligten Personen und Parteien schonungslos aufzudecken und Ersatzansprüche[iii] und Einlageneinsprüche[iv] [v]zugunsten der HRE in einer Größenordnung von zu erwartenden 2 – 6 Mrd. Euro zu identifizieren und gerichtsfest zu belegen. Ggf. kann sogar der Gesamtschaden aus der mit Hilfe des Rettungsfonds abgewendeten Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit[vi] gegenüber Drittparteien geltend gemacht werden. Die Sonderprüfungen werden beweisen, dass der tatsächliche Wert der Depfa im Erwerbszeitpunkt im Oktober 2007 maximal 2,5 – 3,5 Mrd. Euro, vielleicht sogar nur Null Euro betragen hat. Dann sind alle Jahresabschlüsse der HRE ab 2007 falsch[vii] [viii]. Bereits im Erwerbszeitpunkt waren die Ertragsschwäche und das hochriskante Geschäftsmodell[ix] der Depfa bekannt. Auch wurde die sich dramatisch zuspitzenden Finanzkrise immer offensichtlicher[x]. Bereits Ende 2007 hatte die HRE durch den Erwerb der Depfa Refinanzierungsprobleme! Der im Wesentlichen auf die Teilwertabschreibung der zu hoch bilanzierten Depfa zurück zu führende Mrd.-Verlust der HRE in 2008 löst sich bei korrekter Bilanzierung des Erwerbs der Depfa in 2007 in Luft auf und die HRE ist plötzlich überkapitalisiert! Genauso wie der Firmenwert der Depfa löst sich das vermeintliche Solvabilitätsproblem der HRE in Luft auf. - in Wertgutachten werden Erstattungsansprüche unterschlagen Die möglichen milliardenschweren Ansprüche der HRE sind im Wertgutachten der PWC[xi] und im Prüfbericht von Warth & Klein[xii] nicht berücksichtigt, da nach Angaben der Gutachter zum Abschluss der Bewertungsarbeiten keine besseren Erkenntnisse vorliegen. Die noch fehlenden Erkenntnisse sind aber zur Findung des wahren Wertes der HRE zwingend erforderlich. Die Sonderprüfungen werden beweisen, dass der bereits durch die Wertgutachter unter Annahme des worst case ermittelte positive operative Ertragswert von rd. + 3 Mrd. Euro [xiii] allein durch Ansatz der mit größter Wahrscheinlichkeit identifizierbarer Erstattungsansprüche von rd. 2,7 Mrd. Euro[xiv] einen Wert jeder HRE-Aktie von 27,00 Euro[xv] ergibt. Daraus leiten sich aus den Kapitalerhöhungen 2009 Nachzahlungspflichten der SoFFin von unglaublichen 24 Mrd. Euro ab[xvi]. Von einem Solvabilitätsproblem kann dann keine Rede mehr sein. Damit Sie nicht erschrecken, Frau Dr. Merkel. Die Einlageverpflichtung der SoFFin ist für den Staat kein verlorenes Geld oder eine zu leistende Hilfe. Es ist der zu leistende Gegenwert für die erhaltenen Anteile an der HRE. Das Geld erhält der Staat nach der Reprivatisierung der HRE wieder zurück, voraussichtlich sogar mit Gewinn. Einer der Hauptschuldner wird voraussichtlich Morgan Stanley sein, die neben Schadenersatz zusätzlich als Inferent aus der Sachkapitalerhöhung im Jahr 2007 für die zu erwartende Feststellung einer Unterpari-Emission nach § 36a AktG noch ihre Einlageverpflichtung in Höhe von 2 – 3 Mrd. Euro in bar zu erfüllen hat. Da mutet es schon als geschmacklos bzw. sogar als skandalös an, dass die höchste regionale Repräsentantin von Morgan Stanley aktuell durch den SoFFin in den Aufsichtsrat der HRE gewählt worden ist. - Rechtssicherheit kann nur Sonderprüfung bringen Sehr gehrte Frau Dr. Merkel, es ist offenkundig, dass zwischen einem möglichen Wert der HRE-Aktie von 27,00 € oder 0,00 € ein erheblicher Unterschied liegt. Diesen Unterschied kann verlässlich und rechtssicher nur eine Sonderprüfung klären! Die notwendigen Erkenntnisse werden in wenigen Monaten vorliegen, sobald die Sonderprüfer ihre Arbeit gemacht haben. Von daher ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass ihr Finanzminister in aller Eile darauf drängt, vor Abschluss der Sonderprüfungen uns Minderheitsaktionäre hinaus zu schmeißen. Noch vor wenigen Wochen hat der Finanzminister erklären lassen, dass der Squeeze Out wegen der beabsichtigten Sonderprüfungen verschoben wird. Dieses überhastete Vorgehen lässt eigentlich nur die Annahme zu, dass der Finanzminister das Ergebnis der Sonderprüfung fürchtet. Offensichtlich will der Finanzminister die Erstattungs- und Einlagenansprüche nicht identifizieren lassen. Dazu passt auch, dass die durch HRE vor rund einem Jahr vollmundig angekündigte und an eine amerikanische Anwaltskanzlei vergebene Prüfung eben dieser Ansprüche auf Eis gelegt worden ist. Lt. PWC ist mit einem Abschluss der Prüfung bis auf weiteres nicht zu rechnen[xvii]. Damit stellt sich der Prüfungsauftrag der HRE als Scheinhandlung dar, um die Öffentlichkeit und die Minderheitsaktionäre zu beruhigen. Die HRE und der SoFFin wollen offensichtlich alles unter den Tisch kehren und die Sonderprüfungen mit allen Mitteln verhindern. Genauso wie bei der IKB Bank. So ein Vorgehen des Finanzministers und der SoFFin würde aber nichts anderes darstellen als Diebstahl! Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, als Bundeskanzlerin dürfen Sie so etwas nicht zulassen. Es kann nicht sein, dass der Bundesfinanzminister schlimmer agiert als eine räuberische Heuschrecke. Zunächst wird mit Untätigkeit zugelassen, dass sich die weltgrößte Finanzkrise ungehindert entwickeln kann. Und dann wird in Panik agiert. So die nüchterne Feststellung von US-Notenbankchef Ben Bernanke am 21.08.2009 auf dem Annual Economic Symposium der Notenbankpräsidenten in Jackson Hole, USA. Es ist daher an der Zeit, dass der Bundesfinanzminister auch bei der HRE einen glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Kurs einschlägt. Der bisher entstandene Eindruck, dass irgendetwas vertuscht werden soll und die Minderheitsaktionäre unter Wert hinausgeschmissen werden sollen, muss endlich beseitigt werden. Jetzt ist Transparenz und Glaubwürdigkeit gefragt. Wir Minderheitsaktionäre verstehen auch nicht, warum der SoFFin mit allen Mitteln versucht, einen ihr genehmen Sonderprüfer durchzusetzen. Das beschädigt doch nur die Glaubwürdigkeit des Finanzministers. Warum kann der SoFFin nicht den Sonderprüfer akzeptieren, der das Vertrauen der Minderheitsaktionäre genießt? Wir Minderheitsaktionäre haben der SoFFin sogar angeboten, dass der Sonderprüfer der SoFFin gemeinsam mit dem Sonderprüfer unseres Vertrauens bestellt wird. Das wurde schroff abgelehnt. Frau Dr. Merkel, hat der SoFFin etwas zu verbergen? Sollen irgendwelche Personen vor Nachforderungen geschützt werden? - Kritik am Wertgutachten PWC Wir möchten auch nicht unerwähnt lassen, dass wir weite Teile des Wertgutachtens der PWC als in vielen Punkten angreifbar und für nicht haltbar erachten. Die von der HRE zugrundegelegte Unternehmensplanung ist offensichtlich ausschließlich darauf ausgerichtet, die HRE als „wertlos“ darzustellen. Die maßlos negativ überzogenen Zukunftsprognosen mit der deutlich überdurchschnittlichen Risikovorsorge[xviii] lassen sich vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunkturentwicklung nicht mehr aufrecht erhalten. So hat die OECD erst letzten Donnerstag in Paris in ihrem Zwischenausblick die bisher erwartete Schrumpfung des BIP für 2009 als nicht mehr aktuell bezeichnet. Stattdessen wird für das 3. Quartal ein auf eine Jahresrate von 4,2 Prozent hochgerechnetes Wachstum erwartet. In den USA und Großbritannien würden sich die Immobilienmärkte stabilisieren[xix]. Genau in diesen Märkten erwartet HRE noch sich verschärfende Belastungen[xx]. Ohne weitere Details des Bewertungsgutachten anzusprechen nur noch ein Hinweis zum nicht haltbaren Ansatz einer von der HRE und den Gutachtern gewünschten Kernkapitalquote von zunächst 10% gegenüber aktuell 6,9%. Diese von den Planern gewünschte Erhöhung der Kernkapitalquote erzeugt einen zusätzlichen Rekapitalisierungsbedarf von 5,7 Mrd. €[xxi]. Aufgabe des Wertgutachtens kann es aber gerade in Zeiten der Krise nicht sein, wünschenswerte Eigenkapitalquoten herbei zu führen und damit künstlich den Ertragswert des Unternehmens zu senken. Die Unternehmensplanung muss sich auf das Notwendige beschränken. Danach sind aufsichtsrechtlich Mindestanforderungen von 4% zu erfüllen. Solange diese Mindestanforderung eingehalten wird, ist eine zusätzliche Kapitalzuführung nicht erforderlich und damit abzulehnen. Nach Übernahme der Depfa hatte die HRE im Übrigen lediglich eine Kernkapitalquote von 5,5% mit unternehmerischer Zielsetzung, eine dauerhafte Kernkapitalquote von 7% herbei zu führen[xxii].
Die Anhebung der Kernkapitalquote im Zusammenhang mit dem Squeeze Out muss daher als manipulativ betrachtet werden.
- Wertgutachten PWC beweist: HRE ist profitabel und ertragsstark Den positiven Aspekt des Wertgutachtens wollen wir noch hervorheben. Entgegen der vom Bundesfinanzminister verbreiteten Aussagen, ist die HRE trotz der Finanzkrise ein profitables und ertragsstarkes Unternehmen. Selbst vor dem Hintergrund des Schlechtrechnens kommt die HRE in den Wertgutachten noch auf einen positiven Ertragswert von rd. 3 Mrd. Euro. - Hilfe für HRE ist für den Bund ein gutes Geschäft Es ist auch an der Zeit mit der Unwahrheit aufzuräumen, dass die Bundesregierung selbstlos der HRE zur Hilfe eilt und die HRE mit Verwendung von Steuergeldern in Höhe von 102 Mrd. Euro am Leben erhält. Die Bundesregierung hat bisher keinen einzigen Euro an Hilfe für die HRE aufgewendet. Stattdessen macht die Bundesregierung „… mit der HRE ein gutes Geschäft“, so Ihr Berater Jens Weidmann vor dem HRE- Untersuchungsausschuss. Die Bundesregierung saugte bereits 349 Mio. Euro für die Staatsgarantien aus der HRE ab, jährlich sind es 500 Mio. Euro! Das ist keine Hilfe, sondern knallhartes Geschäft. Das belastet natürlich das Ergebnis der HRE, zumal die Avalprovisionen zusätzlich zu den anfallenden Refinanzierungskosten zu zahlen sind. Und dennoch reicht die Ertragskraft der HRE aus, um auch diese Belastungen zu bewältigen! Auch ist die Bundesregierung aus den gegebenen Garantien bisher mit keinem Euro in Anspruch genommen worden; und sie wird daraus auch zukünftig nicht in Anspruch genommen werden. Somit hat die Bundesregierung bisher keinen einzigen Steuereuro zur Rettung der HRE aufgewendet. Die bisher geleisteten Einlagen von 3 Mrd. Euro haben als Gegenleistung Aktien der HRE. Die Aktien der HRE werden zukünftig wieder mit Gewinn verkauft. Mit den Garantien über 102 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung den zusammengebrochenen Interbankenmarkt und damit die notwendige Infrastruktur zur Finanzierung unserer Volkswirtschaft wieder her, die die Bundesregierung zuvor durch Vernachlässigung ihrer Überwachungsaufgaben hat zusammen brechen lassen. Ohne die Wiederherstellung der Infrastruktur wäre nicht nur die HRE zahlungsunfähig, sondern der gesamte Bankenmarkt und damit unsere Volkswirtschaft wären kollabiert. - Wir Minderheitsaktionäre sind auch keine Heuschrecken Auch wollen wir Minderheitsaktionäre die Polemik von Finanzminister Steinbrück zurück weisen, wonach wir Minderheitsaktionäre nicht schützenswerte Spekulanten und Heuschrecken seien. Die Diffamierung passt nicht mit der von der Bundesregierung vor gut 10 Jahren durchgeführten Werbekampagne mit der Telekom zusammen, als eine Aktienkultur ausgerufen und das Aktiensparen als zusätzliche Altersversorgung dringend angeraten wurde („… da ja die die gesetzliche Rente doch nicht so sicher ist!“…). Wir Minderheitsaktionäre der HRE pflegen die Aktienkultur und sorgen vor. Wir sind Eltern, die ihren Kindern mit dem Aktiensparen die Berufsausbildung und den Start ins Leben finanzieren wollen. Wir sind Vorruheständler, die ihre Abfindung in ein „sicheres“ DAX-Unternehmen zur Altersversorgung angelegt haben. Oder auch die Mutter, die den Lebensunterhalt für ihr schwer behindertes Kind durch den Erwerb von HRE-Aktien für 160.000 Euro dauerhaft sicherstellen wollte. Es kann nicht sein, dass der Bundesfinanzminister schlimmer agiert als eine räuberische Heuschrecke. Zunächst wird mit Untätigkeit zugelassen, dass sich die weltgrößte Finanzkrise ungehindert entwickeln kann. Und dann wird in Panik agiert. So die nüchterne Feststellung von US-Notenbankchef Ben Bernanke am 21.08.2009 auf dem Annual Economic Symposium der Notenbankpräsidenten in Jackson Hole, USA. Es ist daher an der Zeit, dass die Bundesregierung auch bei der HRE einen glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Kurs einschlägt. Die Zeit der Panik muss vorbei sein. Der bisher entstandene Eindruck, dass irgendetwas vertuscht werden soll und die Minderheitsaktionäre unter Wert hinausgeschmissen werden sollen, muss endlich beseitigt werden. - Zusammenfassende Aufforderung Zusammenfassend fordern wir Minderheitsaktionäre Sie daher auf, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, 1. das Squeeze Out bei der HRE solange aufzuschieben, bis die Sonderprüfungen durchgeführt worden sind und die Ergebnisse allen Aktionären zugänglich gemacht worden sind.
2. Die HRE über die SoFFin anzuweisen, die von uns Minderheitsaktionären angestrengte gerichtliche Festsetzung der umfassenden drei Sonderprüfungen vor dem Landgericht München I, Az. 17 HK O 11145/09 mit dem Sonderprüfer unseres Vertrauens zuzustimmen. Nach Abschluss der Sonderprüfung kann auf einer dann verlässlichen Grundlage immer noch entschieden werden, ob und auf welcher Grundlage ein Ausscheiden der Minderheitsaktionäre erforderlich ist. Wir Minderheitsaktionäre sind aber überzeugt davon, dass die Sonderprüfungen zu derart hohen Erstattungsansprüchen zugunsten der HRE führen, dass sich ein Squeeze Out unter keinen Umständen rechtfertigen lässt. Wir Minderheitsaktionäre sind der HRE auch in der Krise treu geblieben und wollen auch als Aktionäre der HRE am zu erwartenden Aufschwung teilhaben. Mit freundlichen Grüßen Minderheitsaktionäre der HRE Unterschrieben von Minderheitsaktionären der HRE: Bohdan Kalwarowskyj, 85604 Zorneding; Petra Kalwarowskyj, 85604 Zorneding; Michael Kalwarowskyj, 85604 Zorneding; Peter Kalwarowskyj, 85604 Zorneding; Daniela Kalwarowskyj, 85604 Zorneding; Bettina Kalwarowskyj, 85604 Zorneding; Waldemar Struzek, 72657 Altenriet; Ulrike Struzek, 72657 Altenriet; Lydia Struzek, 72657 Altenriet; Wolfgang Packeisen, 65779 Kelkheim; Ute Packeisen, 65779 Kelkheim; Nina Packeisen, 65779 Kelkheim; Bruno Gördes, 59909 Bestwig-Ramsbeck; Dr. Rainer Fritsche, 78333 Stockach; Axel Lüdersen, 20100 Punto del Este, Uruguay; Udo Vallet, 81739 München; Sascha Prengel, 85622 Feldkirchen; Monika Prengel, 85622 Feldkirchen; Elfriede Eisenberger, 81827 München; Elfriede Neumair, 85604 Zorneding; Helmut Neumair, 85604 Zorneding; Iris Neumair, 85604 Zorneding; Eva Maria Prengel, 81739 München; Frank Prengel, 85540 Haar; Stefan Schott, 85221 Dachau; Mario Welte, 85604 Zorneding; Markus Ring, 85229 Markt Indersdorf; Regina Plock, 12689 Berlin; Karlheinz Endres, 85568 Baldham; Dr. Teodor Podskarbi, 85737 Ismaning; Sieghart Schröter, 17166 Schorssow; Manfred Dietrich, 40468 Düsseldorf; Holger Knappe, 26780 Malataverne (Franreich); Nils Knappe, 26780 Chateauneuf du Rhone (Frankreich); Ernst Baumgartner, D-83052 Bruckmühl; Detlef Bauschke, 48249 Dülmen; Luigi Benincasa, 59557 Lippstadt; Erich Bezzel, 92249 Ansbach; Hans Martin Buhlmann, 51107 Köln; Gisela Engelmann, 82284 Grafrath; Thorsten Evers, 42283 Wuppertal; Kurt Fischer, 82211 Herrsching; Andreas Flügge, 21073 Hamburg; Helge Freimann, 14774 Brandenburg; Günter Frillmann, D-31789 Hastenbeck Stadt Hameln; Falk Gerstmann, 01309 Dresden; Gerhard Göbel, 71394 Kernen; Hans-Jürgen Helbig, 88690 Uhldingen; Hans Herde, 82131 Gauting; Jens Heydecke, 60388 Frankfurt; Gerald Hohmann, 14129 Berlin; Werner Kleinmichel, 03149 Forst;Günter Koch, 26632 Ihlow; Norbert Krauß, 53940 Hellenthal; Dr. Wolfgang Kreuzer, 71638 Ludwigsburg; N. Lüttke, 54294 Trier; Robert May, 71065 Sindelfingen; Gerhard & Regine Meinitz, 90475 Nürnberg; Sylke Menger, D-26931 Elsfleth ; Helga Micklich, 10589 Berlin; Rainer Muschik, D-64297 Darmstadt; Regina Plock, D-12689 Berlin; Robert Riemer, 42283 Wuppertal; Werner Gustav Roth, 86157 Augsburg; Michael Ruoff, 1200 Brüssel (Belgien); Rainer Schad, 70597 Degerloch, Stuttgart; Manfred Schmidt, 85598 Baldham; Sieghart Schröter, 17166 Schorssow; Christoph Schulz-Sembten, 86343 Königsbrunn; Herbert Seisenberger, 81476 München; Hartmut Siegel, D-74072 Heilbronn; Leonard Steppberger, 86415 Mehring; Harald Ubert, D-46348 Raesfeld; Wolfgang v. Eyb, 97082 Würzburg; Wolfgang Wehlke, 81927 München; Gernot Weigl, D-81379 München; Herbert Wende, 97082 Würzburg; Ulrich Zedler, 10435 Berlin; Herbert Zepnik, 97616 Bad Neustadt; Jürgen Zervas, 56626 Andernach; Dr. Heinrich Zwanzger, 23701 Eutin;V.i.S.d.P.: Bohdan Kalwarowskyj, Herzog-Ludwig-Str. 56, 85604 Zorneding
[i] Landgericht München I, Az. 17 HK O 11145/09 [ii] Dieses Gerichtsverfahren wird übrigens fehlerhaft im Bewertungsgutachten der PWC verschwiegen. Vgl PWC Gutachten Rz. 37 ff und Rz. 47. [iii] Ersatzansprüche können sich ergeben gegen Gesellschaftsorgane, Versicherungen, Berater oder Prüfer. Aber auch Ratingagenturen, Bankenaufsicht oder staatliche Organe, evtl. auch gegen das Registergericht.. [iv] Ansprüche gegen Inferenten der Sacheinlage der Depfa im Rahmen der Kapitalerhöhung im Oktober 2007. Konkret gg. Morgan Stanley Bank AG, die im eigenen Namen und für Rechnung der früheren Aktionäre der Depfa die neuen Anteile der HRE gezeichnet hat. Einlageansprüche ergeben sich, da die Sacheinlage im Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalerhöhung objektiv werthaltig sein muss und der der Sacheinlage beigelegte Wert tatsächlich geleistet werden muss (§§ 36a, 9 AktG). Ein überhöht bezahlter Kaufpreis kann eine objektiv wertlose Sacheinlage nicht werthaltig machen. [v] Ferner gg. SoFFin aus Kapitalerhöhungen vom März und Juni 2009 [vi] nicht wg. Überschuldung durch aufgelaufene Verluste! [vii] lt. Gutachten PWC Rz. 72 wird der Konzernabschluss 2007 von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V., Berlin beanstandet. Der Inhalt der Beanstandungen wurde nicht angegeben. [viii] Der bezüglich der Depfa zwingend vorzunehmende Impairment-Test zum 31.12.2007 wurde von der KPMG offensichtlich grob fahrlässig oder gar vorsätzlich in Abstimmung mit dem damaligen Vorstand fehlerhaft vorgenommen. [ix] bei der insolventen englischen Bank Northern Rock hat sich Herr Funke zur gleichen Zeit im Hinblick auf deren inkongruente Bankfinanzierung entsetzt geäußert und der Bank jeglichen Anspruch auf Hilfe abgesprochen = verlogener geht es nicht mehr! [x] Die deutsche Bundesbank hat bereits im Juli 2007 vor der Finanzkrise gewarnt. [xiii] lt. PWC Rz. 477 Ertragswert +1.992 Mio. Euro zzgl. gesondert bewertetes Vermögen +284 Mio. Euro (Rz, 494). Korrekturen Wart & Klein, Seite 52 – 54: + 950 Mio. Euro () [xiv] wertloser Geschäftswert und immaterielle Vermögenswerte Depfa 2.482 Mio. € zuzüglich geschätzt 350 Mio. € realisierbare Ansprüche gg. Organmitglieder (davon Inanspruchnahme D&O Versicherung und Vertrauensschadenversicher geschätzt 250 Mio. €) abzgl. Ertragsteuern 27% [xv] bereinigter Ertragswert 5.700 Mio. € bei maßgebenden 211.084.520 Stück Aktien vor Kapitalerhöhung durch SoFFin ergibt 27,00 € pro Aktie [xvi] Wert Aktie HRE 27,00 €. SoFFin hat bezogen 1.006.544.080 Stück Aktien zu 3,00 €. Nachzuzahlen sind 24,00 € pro Aktie [xix] Süddeutsche Zeitung vom 04.09.2009, S. 18 [xx] Gutachten PWC Rz. 85; Warth & Klein S. 35 [xxi] Gutachten PWC Rz. 412 [xxii] Börsen-Zeitung vom 24.10.2007 bg; Interview mit Vorstandsvorsitzendem Georg Funke |