Die Vergleichsverhandlungen beinhalten im Wesentlichen drei Aspekte 1. Welcher Betrag über alles wird den Klägern zugestanden? 2. Wie teilt sich dieser Betrag im Innenverhältnis auf? 3. Welche Nebenabreden werden noch getroffen?
Da im Rahmen des Bilanzierungsskandals grundsätzlich über alle möglichen Forderungen gegenüber Steinhoff/ Deloitte, Commerzbank / Wiese/ Jooste etc. gesprochen wird, halte ich es für am Sinnvollsten, dass Steinhoff sich von allen anderen Zahlungspflichtigen löst. Dann brauchen Themen/ Nebenkriegsschauplätze (wie z.B., für diesen Betrag verzichten wir - die Kläger - aber nicht auf ein Strafverfahren gegenüber Jooste/ Wiese etc.) (fast) gar nicht von Steinhoff berücksichtigt zu werden. Wir wissen leider zu wenig, was im PWC Bericht steht. Und die Kläger wissen es auch nicht. Ob da strafrechtlich etwas zu berücksichtigen ist, betrifft im Kern doch eher Jooste als Steinhoff. Und wenn Steinhoff sich von den anderen Zahlungspflichtigen löst, geht es für Steinhoff auch wesentlich schneller über die Bühne. Hab ich was nicht berücksichtigt? |