Anschließend wurde der zuständige Mitarbeiter der BAFIN angehört. Es gab von ihm zwei interessante Aussagen! Die erste war, dass er sich daran erinnern konnte, dass am Abend vor dem "Leerverkaufsverbot" auch das Finanzministerium in Berlin informiert wurde!!! Laut aktuellen Äußerungen von Sparbuch-Scholli, ist man da inzwischen ja der Meinung, dass das "Leerverkaufsverbot" ein großer Fehler war und die BAFIN dafür schuldig ist.... "Olaf" meine Oma sagte immer "LÜGEN haben KURZE BEINE", kanntet ihr euch?
Und jetzt kommt der "Hammer".... Die leitende (jetzt immer noch!!) Oberstaatsanwältin Frau Hildegard Bäumler-Hösl hat in ihrer ersten Vernehmung sich so geäüßert, dass Sie vom Rechtsanwalt Wirecards über die Erpressung (6 Mio. Schmiergeld oder kritische Berichte) informiert wurde und anschlißeßend selbige Information "OHNE" rechtliche Wertung per FAX an die BAFIN geschickt habe.... Der netto Herr von der BAFIN kann sich aber an das daruffolgende TELEFONAT mit Frau Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl exakt erinnern. Darin sagte die OBERSTAATSANWÄLTIN wörtlich "Diesen weitergereichten Erpressungsvorwurf an Wirecard habe Sie so noch nie erlebt"!! Sie hat also eine drastische rechtliche Beurteilung vorgenommen! Diese drastischen Worte haben dann laut Auskunft des BAFIN-Mitarbeiters zum "LEERVERKAUFSVERBOT geführt". Ich bin nachweislich nach dem Leerverkaufsverbot eingestiegen, FRAU OBERSTAATSANWÄLTIN wann kann ich wo mein Geld abholen?? Hildegard, ich bekomme mein Geld! |