Mühl ist älter als ich, sogar schon wesentlich länger in Insolvenz als ich spare. Jedoch die Verlustvorträge sind zwar enorm, aber können diese auch verwertet werden?
Ähnliche Situation wie bei WCM. Insolvenz zählt nicht als Geschäftsbetrieb. Erst nach 3 Jahren Geschäftstätigkeit könnten Verlustvorträge unter bestimmen Voraussetzungen verrechnet werden. SIehe dazu auch "dieboersenblogger.de" vom 28.02. betreffend WCM. Da ist auch DIC Asset mit 25 Prozent beteiligt und konnte bisher nicht mehr übernehmen, um die Vorträge nicht zu zerstören. Erst mit Gesetzesänderung des Bundestages im Dezember 2016 haben sich da wieder neue Möglichkeiten ergeben.
Außerdem spiegeln die Zahlen ja nur den Stand am 31.12.2015 wider. Durch den gerichtlich genehmigten Insolvenzplan vom 20.12.2016 haben die Gläubiger doch auf Forderungen verzichtet (außerhalb der INsolvenzmasse). Ob davon auch diese Verlustvorträge betroffen sind, weiß ich nicht (bin schließlich Lehrling, kein Meister). Meiner Meinung nach müßte aber damit ein Sanierungsgewinn entstehen in der Bilanz bei Mühl. Darauf entstehen Steuern, die zwar von Finanzamt und Gemeinde erlassen wurden, jedoch durch einen Entscheid des BFH in einem anderen Fall mit Bekanntgabe vom 7. 02.2017 Fragezeichen bei der Mühl AG aufgeworfen haben. Deshalb gibt es ja den Antrag der Mühl an das Finanzamt auf verbindliche Auskunft zu dieser Sachlage. Wäre nämlich der Verzicht auf die Besteuerung des Sanierungsgewinns nicht rechtmäßig, dann stünde ja die Sanierung in Frage. Die Existenz von Mühl hängt also noch an der Entscheidung des Finanzamtes. Zwar hat ja das Finanzamt schon entschieden, darauf zu verzichtet, jedoch geht es jetzt ja darum, zu prüfen, ob dieser Erlaß rechtmäßig war. Wenn dem so ist, dann ist etwas entscheidendes gegeben. Mühl hat eine Zukunft. Wenn das nicht gegeben sein sollte, dann wird die Steuerlast wahrscheinlich so hoch sein, daß sich die Frage stellt, ob dann die Inhaber von Mühl unter Zahlung dieser Steuern trotzdem weitermachen wollen oder lieber die Gesellschaft in Anschlußkonkurs laufen lassen. Das ist meine persönliche Einschätzung mit meinen Kenntnissen als Auszubildender des 2. Lehrjahres. Wobei ich eine Ausbildung als Versicherungskaufmann mache und nicht als Bankkaufmann. |