Ja, aber es geht ja nicht darum, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht. Wirklich belegen kann das sowieso kein Geschädigter. Es geht immer nur darum, das jemand eine bestimmte Krebsart bekommen hat und gleichzeitig Glyphosat verwendet hat und weil auf der Verpackung kein Warnhinweis steht, klagt die Klageindustrie in den USA auf Schadensersatz. Dabei ist es irrelevant, ob es gemäß der Packungsangabe verwendet wurde oder derjenige dreimal am Tag darin gebadet hat, weil das eh nicht nachweisbar ist.
In all den Staaten in denen diese ganzen Klagen stattfinden, wird Bayer wegen fehlender Warnhinweis verklagt, die laut den Gesetzen dieser Bundesstaaten zwingend erforderlich wären. Aber laut Bundesrecht ist es Bayer verboten bei Produkten, die die EPA als nicht krebserregend klassifiziert hat einfach einen Warnhinweis anzubringen. Diesen Widerspruch nutzt die Klageindustrie aus. Im Grunde würde ich schätzen, dass es egal, ob Glyphosat positiv oder negativ klassifiziert wird. Entscheidend ist, dass es auf Bundes- und Staatenebene gleichermaßen klassifiziert wird, um den ganzen Klagen entgegen zu treten. Wenn es als krebserregend klassifiziert wird und Bayer davor warnen kann, sind Klagen nicht mehr möglich. Zumindest würde ich das so einschätzen. |