Naja Biotechspezial er kann da schon einiges umgehen. Eigentlich kein Problem.
Hier mal die fünf Varianten, die mögich sind:
- man meldet sich gar nicht bei der BAFIN und das hat nur zur Folge, dass man seine Aktienrecht verliert, insbesondere das Stimmrecht.
- Man lässt sich eine Ausnahme von der Angebotspflicht von der BAFIN geben und das sollte bei einer Insolvenzaktie gar kein Problem sein, da man bei einer Insoaktie, zu der es ja nicht mal einen Insolvenzplan gibt, vom Prinzip her gar keine Kontrolle über die emqtec-Mantelaktie haben kann ( 37 WpÜG, 9 WpÜG-AngebotsVO).
- es wird ein Pflichtangebot gemacht und das muss dann nur so hoch sein wie beim letzten Aktienpaketkauf
- man macht ein Übernahmeangebot mit einer Mindestannahmequote von z.B. 95% mit einem Aktienkaufpreis des durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate vor Erwerb der Kontrolle. Sollte diese Mindestannahmeschwelle nicht erreicht werden innerhalb des bekannt gegeben Zeitraumes, dann bleibt alles beim Alten und der Großaktionär muss dann keine neues Angebot machen.
- es wird ein richtiges Übernahmeangebot gemacht |