Oder man schaut in den letzten Geschäftsbericht, wie die Gesellschaft die Ausschüttung im letzten Jahr gehandhabt hat:
4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 23.436.081,90 mit dem verbleibenden Gewinnvortrag in Höhe von EUR 74.769.540,98 zu verrechnen. Der sich hieraus ergebende Bilanzgewinn von EUR 98.205.622,88 soll, unter Berücksichtigung des Sperrbetrages gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 57.878,00, wie folgt verwendet werden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,22 je dividendenberech- tigte Vorzugsaktie, ergibt bei Annahme von 3.050.000 Vorzugs- aktien EUR 6.771.000,00. Der aus diesem Betrag auf nicht divi- dendenberechtigte eigene Vorzugsaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
b) Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,21 je dividendenberech- tigte Stammaktie, ergibt bei einer Annahme von 4.200.000 Stamm- aktien EUR 9.282.000,00. Der aus diesem Betrag auf nicht dividen- denberechtigte eigene Stammaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 82.152.622,88 zuzüglich desjenigen Betrages, der auf nicht dividendenberechtigte eigene Aktien entfällt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sprich:
Sie beziehen die eigenen Aktien mit in den Verwendungsbeschluss ein und tragen den rechnerischen Gewinnanteil der darauf entfällt vor. Weiterhin gibt es noch einen Sperrbetrag (m.W.) aufgrund der Bewertungsanpassung der Pensionsrückstellungen, dessen Entwicklung in 2024 momentan noch nicht bekannt ist. |