Es geht bei dem Thema nicht um Religion.
Sondern es geht darum, inwieweit die Eltern die Grundrechte des Kindes wahrnehmen dürfen. Es ist unstrittig, dass sich ein mündiger Erwachsener beschneiden lassen darf, wenn er es möchte. Auch ohne religiöse Begründung. Diese Möglichkeit leitet sich aus seinem Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit ab.
Die Frage hier ist, ob die Eltern Kraft ihres Sorgerechts einen solchen irreversiblen und in aller Regel medizinisch nicht gebotenen Eingriff an ihrem unmündigen Kind herbeiführen dürfen. Es geht schlicht um die Frage, wo die Grenzen des Sorgerechts liegen.
#525 Habe das Posting versehentlich mit "gut analysiert" bewertet. War ein Fehlklick meinerseits. Wollte "interessant" sagen.
Woher will man wissen, dass es bei einem Kind nicht genauso weh tut, wie bei einem Erwachsenen? Auch Kinder haben schließlich Schmerzen.
Bei einer Beschneidung handelt es sich um einen Schnitt der Vorhaut des Penis.
Die Entfernung der Vorhaut... ex Vorhaut!
Bei den Juden wurde die Beschneidung womöglich erst 600 vor Christus eingeführt, also lange nach Abraham. Die Ur-Juden waren nicht beschnitten.
#526 Christen führen noch ganz andere Eingriffe durch, aber das ist ein anderes Thema. |