Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

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neuester Beitrag: 11.01.16 20:32
eröffnet am: 26.06.12 09:03 von: windot Anzahl Beiträge: 3769
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27.06.12 16:53
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90044 Postings, 5552 Tage windotWeil es um den Schutz der körperlichen

Unversehrtheit von Schutzbefohlenen handelt!  

27.06.12 16:55
1

27350 Postings, 5498 Tage potzblitzzzWarum benutzt Du den Begriff Verstümmelung?

Die Wahl dieses Wortes zeigt, wie voreingenommen Du darüber denkst. Der Mensch ist danach nicht "verstümmelt" - es entwickelt sich ein ganz normaler Penis.  

27.06.12 16:57
2

5124 Postings, 5409 Tage mikkkiErdbeereis

Um es mit den Worten von Marge Simpson zu sagen: Lasst uns all unsere Sorgen bei einer großen Portion Erbeereis vergessen! :-)

 

27.06.12 16:58
4

129861 Postings, 7686 Tage kiiwiiklar ist er verstümmelt

...dein Stummel...

Wenn man den kleinen Finger der linken Hand abschneidest, ist die Hand auch verstümmelt...
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27.06.12 16:59
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19682 Postings, 5211 Tage snapplinekein normaler

läßt sich irgendwas wegschneiden ! Niemals !  

27.06.12 16:59
3

9685 Postings, 4691 Tage Dr.BobPotz

du stellst also die religiöse Ausübung ÜBER das Recht der körperlichen Unversehrtheit (#49,#50)
interessant, und das von einem Vegetarier zu hören!  

27.06.12 17:02
1

27350 Postings, 5498 Tage potzblitzzzIch sehe keine Körperverletzung in diesem Ritual

Diese Aktion wird nicht gemacht, um dem Kind Schaden zuzufügen, im Gegensatz zur Beschneidung von Frauen.  

27.06.12 17:03
1

19682 Postings, 5211 Tage snapplineGanz ehrlich

lieber keine Religion die sowieso nur einen Zweck dient nur nicht den eigenen als sich freiwillig irgendwas wegschneiden ect. machen lassen.
Aber manche Religionen bringen Menschen ja soweit das sich sich sogar dafür umbringen lassen . . .  

27.06.12 17:04
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129861 Postings, 7686 Tage kiiwiiDas Gericht sieht es anders, und darauf kommts an,

nicht darauf, wie es Herr P oder Frau F sieht.
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27.06.12 17:05

27350 Postings, 5498 Tage potzblitzzzDer Begriff der Körperverletzung assoziiert eine

böswillige Beschädigung. Das ist nicht der Fall. Ansonsten basiert der gesamte jüdische Glauben auf Böswilligkeit, wenn er schon so für den Erdenbewohner beginnt.

Dann tretet hervor und sagt es offen heraus.  

27.06.12 17:06
5

30642 Postings, 6510 Tage Kroniosemotionslose Anmerkung

Ich finds interessant... wie Leute Emotionen entwickeln, die doch gar nicht betroffen sind...  
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27.06.12 17:09
3

58043 Postings, 6346 Tage heavymax._cooltrad.meine kinder werden/wurden niemals verstümmelt,

werden zudem antiautoritär erzogen und geniessen zudem völlige gewaltfreiheit jeglicher körperlichen art..
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27.06.12 17:14
1

27350 Postings, 5498 Tage potzblitzzzFür mich reicht das Thema jetzt auch

Hab eine Reihe von Argumenten gelesen, die sich für das Urteil aussprechen. Aus formaljuristischer Sichtweise sind die Forderungen nach körperlicher Unversehrtheit korrekt.

Meiner Ansicht nach entsteht diese Unversehrtheit (Verbindung mit Gott, spirituelle Reinheit, usw.) für die Gläubigen jedoch gerade erst durch die Beschneidung zum jeweils vorgegeben Zeitpunkt. Hält man sie juristisch davon ab, greift der Staat massiv in die familiäre, religiöse Intimsphäre ein. Dazu hat er meiner Meinung nach kein Recht, da keine vorsätzliche und böswillige Schädigung vorgenommen wird, unter der die Männer später generell zu leiden haben.  

27.06.12 17:14
6

129861 Postings, 7686 Tage kiiwiiwer in diesem Land leben will,sollte unsere Rechts

ordnung schon akzeptieren, oder ?

Wenn es um Hartz-IV-Ansprüche oder um Steuerhinterziehung geht, sieht Herr P. das doch sicher auch so...  
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27.06.12 17:15
3

58043 Postings, 6346 Tage heavymax._cooltrad.schlimm dass so ein Thread in D überhaupt

nötig scheint. Zumindest wird die wählbare Religionsfreiheit dahingehend jetzt gerichtl. eingeschränkt, daß westl. Demokriemaßstäbe in einem christ. geprägten Land für alle die hier leben gleichermaßen gelten!

Bravo und gut so !
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27.06.12 17:16
2

90044 Postings, 5552 Tage windotKörperverletzung = Böswillig? Nein!

27.06.12 17:16

58043 Postings, 6346 Tage heavymax._cooltrad.--Demokratiemaßstäbe--

sry.
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27.06.12 17:16
1

129861 Postings, 7686 Tage kiiwiischon bizarr,wie sich manche das Recht zurechtbie-

gen wollen...  

Demnächst dann also Sharia...
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27.06.12 17:19
1

27350 Postings, 5498 Tage potzblitzzzTja, musst Dich wohl damit abfinden, dass es nicht

nur nach Deiner Nase geht, kiiwii... Lange musste ja nicht mehr durchhalten...  

27.06.12 17:20
1

90044 Postings, 5552 Tage windot#263 Der Staat hat nicht nur das Recht sondern die

Pflicht dagegen vorzugehen! Wie schon gesagt, Religion hat Grenzen - siehe Salifisten, Islamisten, radikale Juden und Christen, .....  

27.06.12 17:20
3

129861 Postings, 7686 Tage kiiwiiIch vertraue der deutschen Justiz

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27.06.12 17:22

27350 Postings, 5498 Tage potzblitzzz@windot... Wir werden es sehen

Das Urteil wird einkassiert werden. Und dann bin ich auf Eure Reaktionen gespannt.

Was sagt Ihr dann zum hochgelobten Rechtsstaat?  

27.06.12 17:25
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30642 Postings, 6510 Tage KroniosIhr habt alle nicht richtig gelesen...

oder willentlich überlesen...

"Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar."
Das ist der Urteilskonsens...
"Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme."
Das ist kein Grundsatzurteil, es ist Landgericht und beschäftigt sich damit mit einem konkreten Fall. In dem Fall kam es zu körperlichen Schäden. Damit hat sich das Gericht beschäftigt.
Mit sonst NIX.  
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27.06.12 17:28

90044 Postings, 5552 Tage windotWenn das Urteil kassiert wird hab ich schon in

http://www.ariva.de/forum/...ng-unter-Strafe-465695?page=9#jumppos246

geschrieben!

Es würde aber nichts an der Tatsache ändern, das die Beschneidung einer Verstümmlung gleich kommt. Es bleibt zu hoffen, das Jungen genauso wie schon die Mädchen in Deutschland vor diesem Unfug geschützt werden.  

27.06.12 17:28
4

129861 Postings, 7686 Tage kiiwiinee, so einfach isses ned

Jedes andere Gericht wird dieses Urteil berücksichtigen müssen, wenn es einen ähnlichen Fall vorgelegt bekommt

Es ist wegweisend, und das ist ja auch der Grund, warum sich die interessierten kreise so echauffieren
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