Die Sache ist real, wenn die bei Praktiker schon von Rückstellung reden, sehen die keine Chance, die Klage abzuwenden. Und soviel ich weis, schließt eine nationale Kartellstarfe nicht nur nicht aus, dass der Beklagte zusätzlich auch noch von der Brüsseler Kartellbehörde belangt werden kann, sondern es drohen auch noch private Schadenersatzklagen. 3 x Strafe. Das wäre dann der Supergau. |