Steinhoff Informationsforum

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neuester Beitrag: 24.10.24 19:39
eröffnet am: 18.11.21 16:54 von: Jaguar1 Anzahl Beiträge: 89312
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20.02.23 16:04
10

1780 Postings, 2914 Tage timur87was EY

Begutachtet hat ist unklar. Wir haben keine Details dazu.
Was du hier schreibst ist totaler Käse. Wenn der Vorschlag abgelehnt wird gibt es andere Lösungen, die jedoch den Gläubigern sehr viel mehr schmerzen werden als uns Aktionären. WHOA-Verfahren oder gar Inso-Verfahren. Das würde heißen Gläubiger mindestens 25% Forderungsausfall also mindestens 2,5 Mrd. futsch, eventuell Klagen auf ungemäße Zinsbelastung von 10% und rückwirkend Erstattung der Zinsen, Detaillierte Bewertungen aller Töchter, d.h. vor allem würde auch Matress bewertet. Damit würden die Bilanzen ordentlich korrigiert auf tatsächliche Werte und nicht auf arm gerechnete lächerliche Bewertung.

Gläubiger riskieren viel mehr zu verlieren, daher auch Ihr enormer Druck auf den Vorstand und die Aktionäre und Suggerierung von "Fress oder Stirb".

 

20.02.23 16:06

57 Postings, 1139 Tage Igel193@sealchen

Genau, betrachte die Situation mal ganz neutral, es gibt eben nicht 20% von einen florierenden Unternehmen...Der Vorschlag ist seitens der shareholder nicht annehmbar.
Hier werden nur noch Stimmen gegen die Ablehnung gekauft bzw. die Reißleine gezogen.  

20.02.23 16:07
1

1644 Postings, 4930 Tage SealchenThor Donnerk

Auf wieviele Dead Cat bounces hoffst du noch bei Steinhoff?
Es gab einen im Dez von 2,4 cent auf 3,7 cent...
einen jetzt im Feb von 1,7 cent auf 2,1 cent...

langsam wirds dünne...

Hoffnung ist keine Strategie!  

20.02.23 16:07

2803 Postings, 1311 Tage Reuther@ an alle Danke für die Tips

in Sachen "Comdirect und Depotbescheinigung".
 

20.02.23 16:07
20

344 Postings, 1124 Tage TrufflePickerKlage gegen Steinhoff V

Kurzes Update zum Klageverfahren:

Aktueller Stand Unterstützer: 56
Heute sind nur noch wenige dazu gekommen, da vermutlich kaum jemand meine Posts vom Wochenende gelesen hat. Bei dem Spam hier liegt das ja schon wieder 10 - 15 Seiten zurück. Mein Telefonat zur weiteren Abstimmung mit dem RA ist morgen um 14:30 Uhr. Ich habe weiteren Input von einigen Foristen erhalten, den ich natürlich weitergebe. Festpreis für die Klagevorbereitung ist angefragt, Rückmeldung der Rechtsschutzversicherung steht noch aus.

Kurze Frage zur Absicherung bei Foristen, die sich mit der Causa Steinhoff schon länger beschäftigen:
Eine Einreichung der Klage bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg macht am meisten Sinn, oder? Die werden vermutlich extrem interessiert und informiert sein.  

20.02.23 16:08

1644 Postings, 4930 Tage SealchenLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.02.23 12:29
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage

 

 

20.02.23 16:10

1644 Postings, 4930 Tage SealchenLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 20.02.23 16:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage

 

 

20.02.23 16:11

1780 Postings, 2914 Tage timur87@sealchen

Quelle bitte. Wo steht das die 20% von einem überschuldeten Unternehmen sind?  

20.02.23 16:11
7

1682 Postings, 1728 Tage langolfh@Sealchen

ich habe mal prompt nach der EQS am 15.Dezember gesagt,es gibt quasi einen "Besserungsschein".
On dieser aber handelbar ist,bzw.überhaupt einen Wert haben wird,hatte ich gefragt?
Ich denke,die Meldung,das man nicht garantieren kann,das die Angelegenheit für die Aktionäre überhaupt werthaltig sein wird,ist nicht alleine eine rechtliche Absicherung,sondern man beabsichtigt sogar,das es nicht werthaltig sein soll.
Denn warum man dieses Konstrukt wählt,hat bisher niemand vernünftig erklären können.
Wenn man möchte,das die Aktionäre langfristig profitieren,könnte man etwas anderes machen.  

20.02.23 16:22

1644 Postings, 4930 Tage Sealchentimur87

Quelle?
hier:
https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...ts-March-2022.pdf

Seite 21:

Total equity attributable to owners of Steinhoff N.V. (5 367)

Also negatives 5,367 Milliarden Eigenkapital = überschuldet!

 

20.02.23 16:25
1

1644 Postings, 4930 Tage Sealchenlangolfh

Interessant, ja ich schätze das Steinhoff Management hält eben solch eine Lösung für als am meisten Zielführend... dies dürfte an der HV genauer Erläutert werden..

Wenn die Börsennotierung entfällt, entfallen auch sehr viele Hürden für die Firma den Laden ggf. wieder auf Vordermann zu bekommen... das macht es einfacher ggf. Anteile kurzfristig zu veräußern..

Es wäre halt eine Wette darauf, was Steinhoff hier noch rauszuholen vermag... aber als Aktie dürfte das keinen Sinn mehr machen... die Firma kann ja die Vorteile einer Aktie mit Kapitalerhöhungen etc.. gar nicht mehr nutzen!  

20.02.23 16:25
1

1682 Postings, 1728 Tage langolfhLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 20.02.23 16:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage

 

 

20.02.23 16:29

2279 Postings, 2023 Tage dermünchnerLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 20.02.23 16:55
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage

 

 

20.02.23 16:30
5

587 Postings, 1869 Tage sam90@TrufflePicker

Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde ich auch empfehlen. "Causa Steinhoff" ist dort schon bekannt.

LG Sam  

20.02.23 16:33
2

1644 Postings, 4930 Tage Sealchenlangolfh

Das mit den hohen Zinsen ist so ne Sache, da darf man sich nicht täuschen lassen, Steinhoff ist nicht die einzige Firma welche hohe Zinsen zahlen muss!

Schau dir mal die US Ölfirmen an, die mussten während Corona (=niedriger Ölpreis) ebenfalls teilweise zu bis zu 10% ihre Schulden refinanzieren!
Da waren selbst vermeindlich sichere große Firmen mit 20 30 Milliarden Marketcap bei Zinssätzen von 6-7%...

Nächstes Beispiel AMC, auch völlig überschuldet und hält sich nur durch Kapitalerhöhungen am Leben... hatten 2022 eine Anleihe rausgegeben mit Zinssatz von 10.5%... AMC hat bspw. auch ein negatives EK wie Steinhoff.

Somit dürften die Zinssätze bei Steinhoff durchaus als Marktüblich bezeichnet werden...  

20.02.23 16:34
1

5690 Postings, 3012 Tage gewinnnichtverlustLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 20.02.23 16:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema

 

 

20.02.23 16:44

8984 Postings, 7480 Tage 123456a@TrufflePicker

Du hast absolut Recht.
Deswegen in diesem Steinhoff Thread nochmal von vorne.
"Steinhoff zwischen Apokalypse und Hoffnung"

 

20.02.23 16:47
19

587 Postings, 1869 Tage sam90#Unterstüzung v TrufflePicker# Unterstützung SdK

Ich werde nicht nur zusehen, sondern TrufflePicker  unterstützen.

Auch sein Ansatz die SdK mit in seinen Plänen einzubinden ist für mich sehr wichtig.
Und damit zusätzlichen Druck aufzubauen.

Zur SdK, wichtig und nicht vergessen:

Die Stimmrechte an die SdK übertragen und auch die Stimmen der Nichtmitglieder sind willkommen und werden vertreten.
Keine Kosten fallen an! Nur bisschen ZEIT ist nötig.

So weiter mit TrufflePicker,
gute Chancen sehe ich in den von TrufflePicker aufgeführten Punkten (siehe seine Posts), aber zum Gamechanger könnte die Anfechtung der NV-CPU werden!

Hier nochmal seine Posts, sehr lesenswert!

"Liebe Mitforisten, ungeachtet meiner vollen Unterstützung der SdK (immmerhin
habe ich das losgetreten), habe ich parallel Kontakt mit einem renommierten
Anwalt für Aktienrecht aufgenommen. Wir prüfen im Moment ein Klageverfahren
gegen den Vorstand von Steinhoff. Meine Rechtsschutzversicherung ist zur
Kostenübernahme angefragt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass ich keine
Deckungszusage erhalte. Der SdK habe ich diesen Ansatz bereits mitgeteilt,
aber die SdK verfolgt zunächst eine alternative Vorgehensweise. Falls keine
Deckungszusage von meiner Rechtsschutz erfolgt, möchte ich hiermit um
Teilnahme einiger Foristen bitten, damit die Kosten für jeden einzelnen
tragbar wären. Geschätzte außergerichtliche Kosten bis zur Klageeinreichung
sind ca. 7.000 - 8.000 Euro. Die Kosten des Hauptverfahrens können noch
nicht abgeschätzt werden. Da es ein Strafverfahren werden soll, ist der
Ansatz eines Verfahrenswertes nicht erforderlich, und das Verfahren wird von
der Staatsanwaltschaft geführt. Dennoch könnten z.B. bei einer abweichenden
Verfahrensform zusätzliche Verfahrensgebühren, Anwaltskosten nach
Stunden-Honorar, Reisekosten, etc. anfallen, die bei Prozessniederlage auf
uns zukommen können.

Klageansatz:

1. Strafanzeige gegen das Steinhoff Management, namentlich Louis du Preez
und Theodore de Klerk wegen Marktmanipulation


Mit der Veröffentlichung der "Maturity Extension Transaction" vom 15.12.2022
wurde ein Delisting der Steinhoff International Holding zum 30.06.2023
angekündigt. Da dieses Vorgehen ohne Nennung einer Barabfindung erfolgte
wurde eine deutliche Marktmanipulation zum Schaden der Aktionäre begangen.
Spätestens mit der Konkretisierung des Vorhabens durch Veröffentlichung des
Circulars am 08.02.2023 wurde das Vorhaben als Abstimmungspunkt zur
Hauptversammlung gleichermaßen zu einem Delisting-Angebot. Abermals fehlt
dem Angebot eine nach § 38 IVBörsG verpflichtende Stellung einer
Barabfindung. Dem Steinhoff Management musste klar sein, dass sowohl die
Vorankündigung, als auch die Konkretisierung des Angebots zu
einem starken
Verfall des Aktienkurses führen müsse, was in der Folge so eingetreten ist.
Dieses Vorgehen und große Transaktionsvolumina in der Folge lassen auf eine
bewusste, wissentlich herbeigeführte Einflussnahme auf den Markt schließen.
Desweiteren wurden äußerst negative Schlussfolgerung und Folgemaßnahmen bei
Ablehnung angekündigt, die nur das Ziel verfolgen, die Aktionäre zur Annahme
des nachteiligen Angebots zu zwingen. Es ist daher auch der Tatbestand
Nötigung zu prüfen.

2. Rücknahme der Maturity Extension Transaction oder Einfügung Barabfindung
Durch die strafbewährte Marktmanipulation ist es zu einem starken
Wertverlust der Aktien der Steinhoff International Holding gekommen. Die
Veröffentlichung und damit die Abstimmung über die Durchführung der
vorgeschlagenen Transaktion sind damit nichtens. Der Agendapunkt 8 aus der
Voting Form muss i) ersatzlos gestrichen werden oder) durch ein konkretes
Barabfindungsangebot erweitert werden. Da die Aktie bis zur Vorankündigung
der geplanten Transaktion noch bei Vortagesschluss am 14.12.2022  auf dem
Wert 0,091 € (Tradegate 22:00 Uhr) stand und es in Folge durch Ankündigung
und Konkretisierung am 08.02.2023 zu einem Wertverfall auf aktuell 0,019 -
0,020 € gekommen ist, wird verlangt, dass die Barabfindung auf mindestens
den Durchschnittswert der letzten sechs Monate vor dem 15.12.2022
festgesetzt wird. Dieser beträgt nach vorläufiger Recherche ca. 0,124 € je
Aktie. Desweiteren wird das Gericht gebeten die Transaktionen am 15.12.2022
und den Folgetagen, sowie dem 08.02.2023 und den Folgetagen zu prüfen. Es
soll untersucht werden, ob die starken Kursabschläge zur Verschiebung der
Stimmrechtsanteile hin zu Steinhoff-nahen Unternehmen oder zu Gläubigern des
Unternehmens geführt haben. Eine solche Mehrheitsverschiebung der
Stimmrechte hätte zur Folge, dass die Marktmanipulation zur Legitimation der
Maturity Extension Transaction auf der Hauptversammlung missbraucht werden
kann. In diesem Zusammenhang ist der Straftatbestand des Insiderhandels zu
prüfen.

3. Rücknahme des Abstimmungspunktes 9 aus der Voting Form
Mit dem Abstimmungspunkt 9 der Voting Form zur Hauptversammlung am
22.03.2023 wird versucht, den Gläubigern sittenwidrig eine Stimmenhoheit zu
übertragen. Die geplante Ausgabe von ebenso vielen stimmberechtigten Aktien
plus einer Aktie exklusiv an die Gläubiger dient zur Entmündigung der
aktuellen Aktionäre und verfolgt das Ziel, die in Klagepunkt 1 und 2
beschriebenen Maßnahmen zur partiellen Enteignung durchzusetzen. Das
Steinhoff Management handelt hier nicht im Interesse der Eigentümer, sondern
im Interesse der Gläubiger. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich zu Klagepunkt 1
eine Obhutspflicht des Steinhoff Management vorliegt, namentlich gegen Louis
du Preez. Die Veräußerung der zusätzlichen Anteile zu einem Ausgabepreis von
0,01€ bereitet einen wirtschaftlichen Schaden gegen die Steinhoff
International Holding, was wiederum eine strafbewährtes Fehlverhalten des
Vorstands darstellt. Schon ausgehend vom aktuellen Kurs würde dieses einem
Preisnachlass von ca. 50% bedeuten, ausgehend vom Kurs am 14.12.2022 sogar
von ca. 89%. Dieser Abstimmungspunkt ist daher ersatzlos zu streichen.
Alternativ könnte eine Kapitalerhöhung, jedoch ohne Einschränkung der
Zeichnungsberechtigten aufgenommen werden. Daraus erzielbare Erlöse könnten
zu einer Entschuldung der Steinhoff International Holding beitragen.


Dies ist kein Spaß und mein voller Ernst, und die Interaktion mit dem RA ist
sehr konkret. Die Einreichung der Klage soll spätestens am 03. März 2023
erfolgen. Wer also daran interessiert ist, harte Kante gegen den Vorstand
der Steinhoff International Holding zu fahren, und nicht darauf vertrauen
möchte, dass auf der HV schon alles abgelehnt wird, soll mich bitte -
ausschließlich per Boardmail - kontaktieren. Mein RA sieht gute Chancen für
diesen Ansatz, so dass eventuell - bei Klageerfolg - überhaupt keine Kosten
entstehen. Dennoch wäre ich über eine Aufteilung des Risikos sehr froh.

Wow, an einem Samstag habe ich bereits jetzt die Zusage oder zumindest die
Interessensbekundung von 15 Usern erhalten. Einige Punkte zur Klärung aus
den bisherigen Boardmails:

1. Die Klageausformulierung hat natürlich noch nicht den Detailgrad, den sie
zur Klageinreichung haben wird. Eine derart konkrete Einarbeitung und
Ausformulierung verursacht bereits den Großteil der Kosten durch den Anwalt.
Die finale Formulierung und Heranziehung von Paragraphen und
Straftatsbeständen erfolgt erst bei vollständiger Mandatierung. Bisher sind
bei der Voranalyse noch keine Kosten entstanden, da diese (Erst-)Beratung
durch meine Rechtsschutzversicherung getragen wird. Die von mir
prognostizierten Kosten können eventuell auch geringer ausfallen. Ich habe
hier bewusst erstmal das Maximum für die Prozessvorbereitung angesetzt.
2. Bevor hier irgendjemand Geld überweist, werde ich natürlich den
Mitstreitern die Anwaltskanzlei offenlegen, meinen Klarnamen offenlegen, was
ich im Gegenzug dann auch von allen Mitstreitern erwarte, zumindest mir
gegenüber. Jeder kann sich sicher sein, dass die Klarnamen von mir
strengstvertraulich behandelt werden, und dies erwarte ich natürlich auch
von jedem Mitstreiter bzgl. meiner Identität.
3. Ich würde auf keinen Fall das Geld selber einsammeln, sondern eine
Zahlung erfolgt natürlich ausschließlich auf ein Mandantenkonto bei der
Anwaltskanzlei. Bei Prozessgewinn oder Überzahlung werden wir sicherstellen,
dass jeder den zuviel gezahlten Beitrag proportional zu seinem
Beitragsanteil erstattet bekommt.
4. Es muss nicht jeder zwangsläufig den gleichen Beitrag leisten. Jeder wie
er kann, und notfalls ich den Rest.


5. Wenn abzusehen ist, dass die Kosten extrem steigen, kann man natürlich
die Weiterverfolgung des Verfahrens stoppen, oder mit einem kleineren Kreis
fortfahren.
6. Gerne können auch weitere Hinweise per BM an mich geschickt werden. Der
Anwalt wird sich über jede Idee, Formulierung und Detailwissen freuen.
7. Ich hatte im übrigen vergessen zu erwähnen, dass wir planen, das
Steinhoff Management auch wegen der NV CPU zu verklagen. Zur Klarstellung
sehe ich dies als eine Verfehlung des Steinhoff Managements an. Sie hätten
die nachgelagerte Absicherung
dieser Verbindlichkeiten nicht eingehen
dürfen, ohne unser Einverständnis. Die Gläubiger sind hier unschuldig und
durften annehmen, dass Steinhoff schon weiß, was sie dürfen. Durch die
"Entsicherung" der NV CPU würde das Risiko einer sofortigen Einverleibung
der Assets plötzlich ganz anders aussehen. Da dies also in die Kausalkette
der Maturity Extension Transaction fällt, wird dieser Punkt mit aufgenommen,
und wird zusätzlich die Position von LdP und TdK schwächen.
8. Ob die Mitstreiter als Nebenkläger auftreten oder nur als Mitfinanzierer
wird jedem selbst überlassen.

Aufgrund der bereits hohen Resonanz bin ich überzeugt, dass wir da was
Eindrucksvolles auf den Weg bringen können."

Es sind aktuell schon wieder einige Unterstützer dazugekommen!

TrufflePicker, meine Unterstützung hast du sowieso!

LG Sam


 

20.02.23 16:47
2

1682 Postings, 1728 Tage langolfh@Sealchen

Aber es war ein Restrukturierungsprogramm,und es wurden operative Fortschritte gemacht.
Und da ist es nicht unwahrscheinlich,das eine Klage ,wenn auch vielleicht nur teilweise,Erfolg gehabt hätte.Das es Beispiele gibt,bei hohem Ausfallrisiko,hohe Zinssätze fürs Debt ist kein Beweis dafür,das Steinhoff nicht etwas hätte erreichen können.
Das man es nicht versucht hat,ist der Kardinalfehler.
Dazu sieht die Art und Form der Restrukturierung auch einen Schuldenschnitt vor.
 

20.02.23 16:51
6

636 Postings, 6658 Tage derkralle@ sam90

Gut das du es immer wieder einstellst .. Melde mich auch bei Truffle Picker
..nur zusammen können wir was bewegen ..

Besten Dank  

20.02.23 16:53
6

118 Postings, 1321 Tage Lion57@TrufflePicker

Danke für dein Engagement!!!
Wie bereits per BM geschrieben, bin auch ich b der Klage dabei mit tw Kostenübernahme.
MbG
Lion  

20.02.23 16:56
8

587 Postings, 1869 Tage sam90#derkralle

Sehr gut.
Jede Unterstützung wird gebraucht. Nur wenn wir zusammenhalten können wir was erreichen. Die SdK und TrufflePicker sehen dies bestimmt auch so.

LG Sam  

20.02.23 17:13
1

429 Postings, 1774 Tage Investor_10Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.02.23 12:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema

 

 

20.02.23 17:17

429 Postings, 1774 Tage Investor_10Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 21.02.23 12:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer

 

 

20.02.23 17:24
2

429 Postings, 1774 Tage Investor_10Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 22.02.23 10:28
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer

 

 

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