Heute habe ich die Mitteilung meiner Bank erhalten, dass meine Urasia-Aktien in 0,45 SXR-Aktien getauscht werden. Meine Bank bezeichnet das Arrangement zwischen Urasia und SXR als "Fusion". Wortwörtlich heißt es:
"... die Urasia plant, mit der SXR Uranium One zu fusionieren. Für 1 Aktie der Gesellschaft UUU, die zum 12.04.07 abends (Stichtag) in Ihrem Bestand ist, erhalten Sie 0,45 Aktien der SXR. Sobald wir die Aktien erhalten, nehmen wir die Umbuchung vor."
Für Fusionen gilt das Gleiche wie für Unternehmensübernahmen:
"Aktien
Kursgewinne sind zur Hälfte zu versteuern, wenn die Titel weniger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren und die Gewinne mindestens 1024 Euro (Verheiratete das Doppelte) betragen. Genauso können auch Verluste geltend gemacht und mit Gewinnen verrechnet werden. Dann ist nur der Saldo zu versteuern. Verluste können auch ins vorhergehende und beliebig oft ins nächste Jahr übertragen werden und dann in diesen Jahren mit Gewinnen verrechnet werden.
Achtung bei einer Fusion zweier Unternehmen oder einer Übernahme, die über einen Aktientausch verwirklicht wird: Sobald die neuen Aktien im Depot sind, startet die Zwölfmonatsfrist von vorne. Werden zusätzliche Aktien über ein Bezugsrecht erworben, gilt das für diese neuen Papiere genauso. Bonusaktien hingegen stellen eine Art Dividende dar, die auch so besteuert werden müssen. Das heißt, sie sind zur Hälfte steuerpflichtig.
Auslandsaktien werden teilweise schon dort besteuert. Dann kann die Steuer in Deutschland aber als Werbungskosten abgesetzt werden. Einige Länder senken auf Antrag die Steuer für Ausländer."
Quelle: faz.net
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr eure Mitteilungen kurz erläutern könntet, wenn sie von meiner abweichen. |