Also ich habe gerade wikipedia befragt, wann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden darf. Hier die Gründe. Der Bezugsrechtsausschluss kann nur bei Vorliegen besonders triftiger Gründe erfolgen. Diese Gründe können z.B. beim Erwerb von fremden Unternehmen, Unternehmensanteilen oder Beteiligungen vorliegen, wenn in diesen Fällen die jungen Aktien als Bezahlung genutzt werden. Ein weiterer triftiger Grund ist auch die Zulassung der Aktien der jeweiligen Gesellschaft zum Handel an einer ausländischen Börse, an denen die Aktien bisher nicht zum Handel zugelassen sind, und an der die jungen Aktien dann ausgegeben werden. Ich sehe aber aktuell keiner dieser Gründe gegeben. Nur folgender Grund könnte zu treffen. Weitere Voraussetzung des Ausschlusses von Bezugsrechten ist, dass der Anstieg des Grundkapitals durch die Kapitalerhöhung geringer als zehn Prozent ist und der Emissionspreis den aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet[3]. Als "wesentlich" ist in Deutschland eine Grenze von etwa fünf Prozent zu betrachten. Also, dann sehen wir die die 40 Euro nie wieder. Die Verwässerung ist nicht gerade gering. Bleibt nur zu hoffen, dass die neuen Aktien nicht wesentlich unter dem aktuell Kurs ausgegeben werden. |