war ja angekündigt und von uns erwartet worden. Insoweit im Westen nichts Neues. Ich sehe auch keinen Nachteil in der Verhandlung an diesem Gericht. An der Sache ändert das alles nichts.
Lassen wir uns das auf der Zunge zergehen: "Institutionelle Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, wurden auf dem falschen Fuß erwischt. Sie hatten sich VW-Aktien geliehen und diese verkauft - mit dem Ziel, sie später billiger zurückzukaufen und die Spanne als Gewinn einzustreichen."
Da haben sich also ein paar Finanz-Piraten verzockt, indem sie den Markt manipulieren wollten. Das Ganze, um Gewinne einzustreichen, ohne sich einen schmutzigen Fingernagel zu holen. Nichts anderes waren ja die Leerverkäufe der Zocker, die ja ihrerseits auf einer Täuschung des Marktes beruhen, weshalb man sie -comme il faut- "betrügerisch" oder mindestens "manipulatorisch" nennen darf. Und solchen Glücksrittern soll nun der Staat helfen, sich durch die Hintertür das wieder zu holen, was sie in "offener Schlacht" verzockt und vergeigt haben? Das soll glauben wer will. In Deutschland ticken die Uhren gottseidank dann doch etwas anders, als in den Hochburgen der Finanzhaie. Das Kartellgericht dürfte den Klägern deshalb zeigen, wo der Hammer hängt. |