Diesen Vorgang kenne ich nicht, wobei die Kapitalherabsetzung auf Null ein automatisches Delisting der Aktien der Gesellschaft an allen Börsenplätzen zur Folge haben. So auch bei Adler. Der BGH hat die Frage, wenn Aktiponäre so nur aus der Gesellschaft gedrängt werden sollen noch nicht abschließend geklärt. Die Aktionäre besitzen dann folgende Einspruchsmöglichkeiten: Grundsatz der Gleichbehandlung, Einwand des Rechtsmissbrauchs oder auch des unzulässigen Sondervorteils. Innerhalb einer Insolvenz tritt das Aktienrecht zumeist hinter die Gläubigerbefriedigung bzw. der Fortsetzung der Gesellschaft. Ansonsten schließe ich mich meiner früheren Ausführung weiter an.
Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass die Gesellschaft keine weitere Herabsetzung des Kapitals plant. Hier wird ein Börsenmantel saniert und für eine Sacheinlage ruhig vorbereitet. Einfach den Jahresabschluss und Halbjahresabschluss lesen.
Ob das alles klappt, weiß ich nicht. Jedenfalls sehe ich Indizien das es sich um eine größere handeln könnte. Die nächsten mögliche Informationen könnte man wohl der kommenden HV entnehmen. Mal schauen. |