Schon vergessen was Der Aktionär schrieb?
Dort hieß es Frühjahr. Bei Greenv. hieß es erst Ende April. Warum jetzt wohl immer noch Quiet Period?
Heute ist Ende!
KWK-Gesetz kommt am 24. Mai in Bundestag
(vom 11.05.2012)
Das KWK-Gesetz wird am 24. Mai im Deutschen Bundestag beschlossen, berichtet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK).
An sich sollte über das Gesetzeswerk bereits am 10. Mai im Bundestag entschieden werden. Bereits am 9. Mai wurden im Wirtschaftsausschuss noch Veränderungen des ursprünglichen Gesetzestextes eingebracht. Am 15. Juni kommt das Gesetz zur Behandlung in den Bundesrat.
Folgende Veränderungen gelten gemäß B.KWK bereits als sicher:
1. Zuschlagserhöhungen:
a. für alle Größenklassen 0,3 ct/kWh
b. ab 2013 zusätzlich weitere 0,3 ct/kWh für Emissionshandelspflichtige Anlagen
c. neue Förderkategorie 50 bis 250 kW -> 4 ct/kWh
2. Option für Anlagen bis 50 KW: statt 10 Jahre 30000 VBh Förderdauer
3. Option für Mikro-KWK bis 2 kW: Sofortauszahlung für 30000 VBh
4. Vereinfachung der Förderung des Wärmenetzausbaus
5. Einbezug in die Förderung von Speichern für Wärme und Kälte ab 1 m³;
6. Einbezug von Kältenetzen in die Förderung
7. Erweiterung des Modernisierungstatbestandes auf Fälle mit mindestens 25% Kosten einer Neuanlagen; dann halbe Förderdauer 15000 VBh
8. Ende 2014 weitere Zwischenüberprüfung (al) |