Nagut, dann nochmal ins Detail. Allerdings keine Steuerberatung.
Da ich davon ausgehe, dass hier keiner innerhalb der 1-Jahres-Frist seine Iotas verkaufen möchte, stellt sich die Frage bzgl der Verlängerung auf 10 Jahre erst im Falle einer Veräusserung nach Ablauf der 1-Jahres-Frist.
Was sagt das BMF-Schreiben dazu? Rz. 47 sagt dazu, dass sich die Frist auf 10 Jahre verlängert, wenn (ich subsumiere mal) Einheiten von Iota als Einkunftsquelle genutzt werden UND zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind. Im Folgesatz definiert dann das BMF-Schreiben unter was eine Nutzung als Einkunftsquelle verstanden wird. Z.B. Lending. Zum Lending wird auch im BMF-Schreiben Bezug genommen. Ein Lending ist es bei Iota definitiv nicht. So in der Rz. 47 ist auch ein Beispiel genannt mit der Betreibung einer Masternode, auch das kann imo ausgeschlossen werden.
Dann wird unter anderem in Rz. 48 auf staking als Nutzung als Einkunftsquelle eingegangen. Konkret cold staking. Und hierbei ist der letzte Satz meiner Meinung nach enorm wichtig zu verstehen. In beiden Fällen (staking, masternode) führt das Halten von Einheiten einer virtuellen Währung (Iota) zur Zuteilung weiterer Einheiten der (derselben) virtuellen Währung (Iota). Haben wir das denn beim Airdrop? Bekommen wird durch das Halten von Iota mehr Iotas? Ich denke nicht. Sodass ich nun zu folgender Schlussfolgerung komme: Wir nutzen Iota nicht als Einkunftsquelle nach dem BMF-Schreiben. Weder durch Lending, staking oder masternode. Wenn es überhaupt zu einer Besteuerung im Falle des Airdrops kommt, dann nur hinsichtlich Assembly und Shimmer und da auch evtl nur Schenkungsteuer (s Rz. 78ff.).
So reicht erstmal… |