es gibt "die klage" nicht. es gibt eine klage von wmi wertpapierbesitzern in texas. die wurde inzwischen an das bundesgericht in delaware verlegt. es gibt eine klage von wmi gegen die fdic vor dem bundesgericht in delaware. hier geht es darum, dass die fdic verpflichtet gewesen wäre, die beschlagnahmte bank für den wahren wert (52 mia) und nicht für 2 mia zu verkaufen. weiters klagt wmi auf herausgabe von 2versehentlich" mitbeschlagnahmten teilen, die nicht der wmb bank sondern direkt der holding gehörten. und es gibt das normale konkursverfahren vor dem konkursgericht in delaware. hier geht es unter anderem darum, ob die 4 mia auf einem konto wmi gehören oder als kapitalzufuhr für die bank gelten. wenn nun das gericht zum schluss kommen sollte, dass die 4 mia. eine kapitalzufuhr sind, ist nichts verloren. denn wie alle wissen, die jemals bei einem konkursverfahren teilgenommen haben, darf man eine bestimmte frist vor der konkursanmeldung kein vermögen mehr "beiseite schaffen". es muss nicht mal betrug vorliegen, es reicht in den usa, nachzuweisen, dass kein echter gegenwert geliefert wurde. und wmi hat für eine angenommene kapitalspritze in die bank nichts erhalten, da ja die bank beschlagnahmt wurde. allerdings profitiert jpm von einem für sie günstigen urteil des konkursgerichtes enorm. 4 mia kapital bedeutet 100 mia mögliche kredite, und bei 2,5% gewinn im jahr heisst dass, sie haben bis jetzt 2,5 mia an den 4 mia verdient. deswegen wird auch jeder juristische trick verwendet, um zeit zu gewinnen. |