aus #82787 bezüglich
#82688 + #82690 + #82694 +#82699
"Da du laut deiner Aussage, diese Bilder selbst gemacht hat, wobei ich eins per Bildrückverfolgung im Internet gefunden habe, hoffe ich für dich das du dir das RECHT über die Bilder Minderhähriger von den Erziehungsberechtigen geholt hast weil sonst droht dir folgendes! Und auch das Recht über das Bild der Frau!
Wenn nicht könnte das ernsthafte Konsequenzen haben!
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen.[1] Im einfachen nationalen Recht wird es durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 geschützt, außerdem durch Art. 8 Abs. 1 EMRK. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in § 201a StGB geregelt."
dafür bekommt man dann Gewallt angedroht... der überlegene ist der Schwache |