Warum, wurden durch die Versorger zusätzlich zum normalen Strompreis und den weiteren Gebühren und Steuern explizit ausgewiesene Kernbrennstoffsteuern in Rechnung gestellt oder weitergeleitet?
Dem Generalanwalt des EUGH zufolge ist die Steuer, die nur von Akw-Betreibern erhoben wird, weder eine Verbrauchssteuer, die auf Kunden abgewälzt werden kann, noch eine unzulässige "staatliche Beihilfe" für andere Arten der Stromerzeugung. Der Generalanwalt verwies zur Begründung darauf, dass Verbrauchssteuern auf Strom zum Zeitpunkt der Verteilung des Stroms entstehen und vom Verbraucher zu zahlen sind. Demgegenüber entsteht die Kernbrennstoffsteuer von 145 Euro pro Gramm an eingesetztem Plutonium oder Uran noch vor der Stromproduktion und ist vom Stromerzeuger zu zahlen.
Dass dies naturgemäß in die Strompreise einkalkuliert wurde/wird heißt ja nichts. Offensichtlich ist man ja trotzdem noch gegenüber anderen Formen der Stromerzeugung wettbewerbsfähig gewesen, oder hat eben Verluste geschrieben. Jedenfalls ist dem Verbraucher keine Kernbrennstoffsteuer belastet worden. |