Innogy
Kommt der Deal zustande, wird Innogy von E.ON übernommen und anschließend aufgespalten werden. Da E.ON den vollen 76,8 %-Anteil an Innogy von RWE übernimmt, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, den übrigen Innogy-Aktionären ein Übernahmeangebot zu machen. Dieses wird in der Absichtserklärung mit 40 EUR erwähnt. Das Angebot ist deshalb so niedrig gewählt, weil E.ON von RWE bereits einen 76,8%-Anteil an Innogy bekommen würde, der E.ON vorläufig ausreichen würde, um die Kontrolle über Innogy zu erhalten.
Da in der Absichtserklärung außerdem steht, dass Innogy aufgespalten werden soll, ist E.ON verpflichtet, einen sogenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Innogy abzuschließen. Erst danach darf E.ON in das Geschäft von Innogy operativ eingreifen. Um die verbliebenen Minderheitsaktionäre nicht zu benachteiligen (denn Innogy würde ja in E.ON integriert werden) wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestellt, der den Wert von Innogy ermitteln würde.
Dann würden die Innogy-Aktionäre erneut ein Übernahmeangebot durch E.ON erhalten, dass diesmal aber vom Wirtschaftsprüfer bestimmt wurde. Dieses Übernahmeangebot dürfte deutlich über dem jetzigen Angebot liegen, da sich der Wirtschaftsprüfer an allen künftigen Erträgen und Geschäftschancen orientiert. Alternativ zur Annahme dieses zweiten Übernahmeangebotes können die Aktionäre von Innogy die Aktien auch weiterhin halten. Sie bekommen dann jährlich eine ebenfalls vom Wirtschaftsprüfer festgelegte Garantiedividende von E.ON ausgezahlt. Diese dürfte wohl bei mindestens 2,25 EUR (erwarteter Gewinn je Aktie von Innogy für das Jahr 2021), eher aber bei 2,50 EUR (Berücksichtigung von Einspareffekten im Rahmen der Übernahme) oder gar noch höher liegen.
Nehmen wir einfach einmal eine Garantiedividende in Höhe von 2,50 EUR je Aktie und Jahr an. E.ON ist dann verpflichtet, diese völlig unabhängig vom Geschäftsverlauf zu zahlen. Bis in die Unendlichkeit hinein. E.ON kann natürlich jederzeit weitere, noch höhere Übernahmeangebote machen, um auch noch an die restlichen Innogy-Aktien zu kommen. Oder diese über die Börse Schritt für Schritt aufkauen (was aber ebenfalls den Kurs weiter in die Höhe treiben würde). Sobald E.ON einen Besitzanteil von mehr als 95 % der Innogy-Aktien erreicht haben würde, könnte E.ON die allerletzten Innogy-Aktionäre per zwanghaften Squeeze-Out gegen eine dann noch höhere Barabfindung hinausdrängen.
Ob es E.ON wirklich so weit treiben würde, und Innogy komplett von der Börse nehmen würde, ist unklar. Bis zur Garantiedividende und der zweiten Abfindung wird es in jedem Fall kommen.
Für die Innogy-Aktionäre bedeutet die Situation also folgendes: Sie können sich entspannt zurücklehnen und auf höhere Abfindungsangebote warten. Keinesfalls sollte das erste, niedrige Übernahmeangebot angenommen werden. Der Markt dürfte die spannende Situation erkennen und den Aktienkurs zügig über die aktuell gebotenen 40 EUR treiben. Bei einer angenommenen Garantiedividende von 2,50 EUR je Aktie und Jahr sollte die Innogy-Aktie mindestens bei 50 EUR notieren, denn eine garantierte, sichere Dividende von 5 % gibt es am Aktienmarkt sonst nirgendwo. Würde die Dividendenrendite auf 4 % abfallen, könnte der Aktienkurs in den nächsten 2-3 Jahren im Falle der Übernahme durch E.ON sogar auf 62,50 EUR ansteigen.
Somit komme ich bei den Innogy-Aktien auf ein Kurspotential, ausgehend vom Kurs von 35 EUR, von 43 % bis 79 %.
https://www.alleaktien.de/...tromnetze-an-sich-innogy-wird-filetiert/ ----------- Grüne Sterne beruhen auf Gegenseitigkeit! |