Ich hatte am 7.3.23 an den Bundesfinanzminister Christian Lindner mit der Briefpost einen persönlichen „Brandbrief“gesandt, der am 27.3.23 im Auftrag von Lindners Büro vom Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog (Team DRH BMF) beantwortet wurde. Es ist also kaum anzunehmen, daß Minister Lindner persönlich vom Inhalt meines Briefes Kenntnis erlangt hat. Hatte ich auch nicht erwartet.
Unter anderem brachte ich das Thema Steinhoff Holding (SH) zur Sprache. Hingewiesen habe ich auf die aus Sicht der betroffenen Aktionäre skandalösen Vorgänge und Begleitumstände bei der Steinhoff Holding nach erfolgreicher Durchführung von step 2. Bei denen manipulatives und möglicherweise betrügerisches Handeln der Gläubiger und Hedgefonds unter Beihilfe des Managements der SH zumindest nicht auszuschließen ist und noch zu untersuchen sein wird. Ich hatte ferner darauf aufmerksam gemacht, daß in Sachen Steinhoff Holding der BaFin sicherlich viele Anzeigen vorliegen würden und das BMF als aufsichtsführende Behörde deshalb darüber informiert worden sein müßte oder könnte. Schließlich geht es um das Wohl oder Wehe Tausender von Kleinanlegern auch in Deutschland, denen die Enteignung und / oder der Totalverlust droht. Was ja im Ergebnis den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Wirecard AG ziemlich nahe kommt, die es künftig zu vermeiden gilt. Er möge doch - im Interesse des aktienorientierten Bürgers – seinen politischen Einfluß geltend machen, um für die betroffenen Aktionäre von SH im Besonderen ein erträgliches Ergebnis möglich zu machen. Feststellung: Auf das Thema Steinhoff Holding (SH) ist das beantwortende Referat mit keinem Wort eingegangen. Das kann man durchaus als Ignoranz deuten. Aber wer weiß – vielleicht läuft da ja doch was hinter den Kulissen.
Hingegen sehr ausführlich eingegangen wurde auf das von mir ebenfalls angesprochene Thema „Aktienrente“. Dabei soll ja – soweit mir bekannt ist - nach dem erklärten Willen der kapitalafinen FDP zukünftig die Altersvorsorge – sprich – die Renten – teilweise kapitalgedeckt erfolgen, indem die Rentenbeiträge teilweise in Aktien investiert werden. Ich hatte im Schriftsatz auf die unkalkulierbaren Risiken dieser Anlageform für die Rentenkasse hingewiesen, die unter anderem auch deswegen bestehen bleiben, weil das professionelle Shortselling der Hedgefonds legalisiert bzw. legal ist, von dem letztlich jede AG betroffen sein könnte. Dieses Shortselling – ob gedeckt oder ungedeckt - sollte grundsätzlich verboten werden. Man stelle sich z.B. nur vor, die Aktie der Wirecard AG als ehemaligem Schwergewicht im DAX wäre zum Zeitpunkt des Niedergangs der AG – natürlich extrem befeuert durch das professionelle Shortselling der Hedgefonds - bereits in die Teilfinanzierung der „Aktienrente“ eingegangen. Wie negativ hätte sich das wohl in der Rentenkasse ausgewirkt ? Auf meine Bedenken und Einwände bezüglich des Shortsellings der Hedgefonds ist das beantwortende Referat – für mich erwartungsgemäß – ebenfalls nicht eingegangen. Sondern verwies im Tenor darauf, daß der Bund jegliche Risiken der Kapitalanlage trägt. Was als reine Schutzbehauptung gesehen werden kann. Jenachdem, wie politikgläubig man ist – oder eben nicht. |