Erfreulich wäre es natürlich für betrogene Dieselfahrer als auch Baumot-Aktionäre, wenn die Bemühungen der DUH am Ende fruchten.
Die Frage wird aber auch sein, ob nicht eventuell bis zur Entscheidung des EuGH Verjährung eingetreten sein wird. Ich hoffe nein, damit das erfolgreiche Stellen von Ansprüchen und die Verpflichtung von Herstellern noch möglich sein werden, was auch Baumot 's Marktchancen erhöhen würde.
Nach jetzigem Stand helfen Daimler und VW wohl nur freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung aufgrund eines werweißwievielten Autogipfels , Deal mit den Herstellern, und das nur in 15 oder 16 sog. "Intensivstädten". Das ist natürlich viel zu wenig, da der normale Autofahrer nichts über anderslokale Fahrverbote weiß und da "reinrasseln" kann. Und die Beschränkung auf die "Intensivstädte" beschränkt natürlich die Aktionsfelder der Nachrüster sowie die Nachrüstungsbereitschaft der Dieselfahrer.
Weiß hier jemand etwas über die rechtliche Seite der Charakterisierung als "Intensivstädte" (und damit Limitierung der Nachrüstungsbereitschaft von Daimler und VW ) ? |