"Für den Leerverkauf braucht man ein Margin Konto. Verkauft man über dieses nun leer, so verkauft der Broker die Aktie direkt am Markt. Verringert man diese Leerverkaufsposition wieder, so kauft der Broker die Aktien direkt vom Markt wieder ein. Der LV hat über das Margin Konto aber keinen direkten Zugriff auf die Aktie, kann diese somit auch nicht "unbemerkt lagern". Geliehen Aktien sind also entweder am Markt verkauft oder befinden sich im Besitz des Verleihers/Emittenten, jedoch niemals im Besitz des Leihers. "
Alles richtig. Nur gilt das alles auch für ganz große Adressen? Genau so wie man ohne Zuhilfenahme eines Brokers außerbörslich eine entgeltliche oder unentgeltliche Übernahme von Aktien tätigen kann. Man schließt einen Kaufvertrag und gibt der Bank den Auftrag die Stücke auszubuchen, bzw. dem Käufer einzubuchen. Gegen Zahlung einer Gebühr natürlich. Und genau so sollte dies auch beim Leihen der Fall sein. Oder weiß jemand dass das Procedere wie in #668 beschrieben gesetzlich so geregelt ist? Oder gilt hier die Vertragsfreiheit nicht? |