Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hält Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt für unausweichlich. Der Staatsanwalt sieht das anders
Der Verwaltungsjurist und Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim hält es für "ziemlich sicher", dass Christian Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident mit der Annahme des zinsgünstigen Privatkredits der Unternehmergattin Edith Geerkens gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen hat. Dieses verbietet Regierungsmitgliedern, "Geschenke in Bezug auf ihr Amt" anzunehmen. Von Arnim hält es außerdem für naheliegend, dass die Annahme des Kredits zugleich ein Verstoß gegen Paragraf 331 des Strafgesetzbuches (Vorteilsnahme im Amt) darstellt. Er schreibt in einer 18 Seiten umfassenden Analyse, es lägen "derart gewichtige Anhaltspunkte vor, dass staatsanwaltliche Ermittlungen in Bezug auf § 331 StGB unausweichlich erscheinen".
In dem für eine Fachzeitschrift vorgesehenen Aufsatz, der der "Welt am Sonntag" vorliegt, stützt der Jurist seine Auffassungen auf die Auslegung der einschlägigen Normen mithilfe renommierter Kommentarwerke zum Verwaltungsrecht und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Bezüglich des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Ministergesetz führt von Arnim aus, der dinglich ungesicherte zinsgünstige Privatkredit aus dem Haus Geerkens habe für Wulff einen geldwerten Vorteil "von mindestens 20 000 Euro" bedeutet. Diese erhebliche Summe müsse nach einhelliger juristischer Auffassung als Geschenk gewertet werden.
Der Wert eines Geschenkes sei auch ein wichtiges Indiz dafür, ob bei Bestehen dienstlicher wie privater Beziehungen "eine Zuwendung in Bezug auf das Amt vorliegt". Zudem habe Wulff den Kredit immer wieder verheimlicht. ....
... Es überrasche, "Geerkens in der den Ministerpräsidenten begleitenden Wirtschaftsdelegation zu finden, auch deshalb, weil er sich bereits im Ruhestand befand und deshalb keine Aufträge für die heimische Wirtschaft mehr einwerben konnte", so von Arnim. "Der eigentliche Grund, warum Vertreter der Wirtschaft von Ministerpräsidenten mitgenommen werden, nämlich das Schaffen beruflicher Verbindungen und das Einwerben von Aufträgen für die heimische Wirtschaft, kann bei ihm also nicht vorgelegen haben." Da Wulff per Erklärung am 22. Dezember bestritten habe, dass persönliche Freundschaften seine Amtsführung jemals beeinflusst hätten, "kann die Mitnahme Geerkens' eigentlich nur wegen der Kreditgewährung (...) erfolgt sein". ....
http://www.welt.de/print/wams/politik/...gesetzbuches-verstossen.html
Aber Wulff ist ja fest entschlossen die Messlatte für Korruption und Vorteilsnahme nicht nur tief zu legen, sondern ganz einzugraben.