"Im gegenseitigen Einvernehmen" weißt im Arbeitszeugnis üblicherweise auf eine Kündigung hin. Wäre er vollkommen freiweillig gegangen, wären wohl eher die Wort „verlässt uns auf eigenen Wunsch.“ oder ähnlich gewählt worden. Auffällig ist auch, dass sich Ryan Richardson selber nicht zu der Kündigung geäußert hat. Wenn ich mich entscheiden müsste, würde ich also eher dazu tendieren, dass sein Weggang negativ ist."
Wenn Richardson (theoretisch) freiwillig gekündigt hätte, läge der Grund wohl darin, dass ihm jemand woanders eine bessere oder interessantere Stelle angeboten hätte.
Da er aber offenbar gekündigt wurde (im Sinne von "in gegenseitigem Einvernehmen"), hat die Entscheidung, den Arbeitsvertrag zu beenden, letztlich nicht Richardson getroffen, sondern die Geschäftsführung. In dem Sinne ist sein Weggang positiv zu werten, denn die Geschäftsführung trifft üblicherweise nur Entscheidungen, die der Firma nützen bzw. sie weiterbringen.
Die Geschäftsführung war höchstwahrscheinlich der Ansicht sein, dass R. zwar einen guten Job gemacht hat (z. B. Organisation des Börsengangs, globale Ausrichtung), seine Expertise im jetzigen Stadium der Entwicklung aber nicht mehr benötigt wird. Dafür spricht, dass seine Stelle nicht neu besetzt wird. Das spart ein Millionengehalt ein (-> Kostendisziplin).
Alternativ war die Geschäftsführung mit seinen Aktionen in letzter Zeit unzufrieden. Auch dann wäre die Kündigung unterm Strich positiv. Es würde jemand gehen, der "underperformt" (gemessen am Gehalt).
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