Danke für deine Rückmeldung. Nein, dies war mir offen gesprochen nicht bekannt. Ist es denn tatsächlich so, dass ein eingeschränktes Testat einer Vorab Ad-Hoc bedarf? Die Pflichtmitteilung ist mir in dem Zusammenhang tatsächlich lediglich für den Fall einer Testat Verweigerung bekannt.
Falls es so sein sollte, wie du geschrieben hast, dann wäre es doch prima, denn mit einem Testat ohne Einschränkung unter dem 2019er Report hätte WDI das Heft des Handels doch dann auch komplett wieder in der eigenen Hand & dies halt dann auch mit Bezug zu etwaigen Schadenersatzklagen.
Nun, nach Sichtung des KPMG Reports, hatte ich in meine eigene Kalkulation eigentlich bereits ein Testat mit Einschränkungen mit Bezug zum 2019er Report berücksichtigt und war dann bereits positiv, über die von WDI im Rahmen der Mitteilung der letzten Verschiebung der Bilanzveröffentlichung kommunizierte Erwartungshaltung zur Testierung überrascht.
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