damit ist alles klar. Welche Staatsräson kann es in diesem Fall geben ?
Zurück zu Alexander von Knoop. Bei einem Unternehmen das im DAX notiert stellt sich heraus, dass € 1.900.000.000 fehlen. Einfach so. Dieser Betrag entspricht 25 % der Bilanzsumme. € 1.900.000.000 das entspricht € 1.300 je Münchner. Greis, Kleinkind, Oma, Opa, Onkel, Tante. Jeder der 1,5 Millionen Münchner bekommt € 1.300. Ein I-Phone für jeden Münchner. Oder eine Woche All-In-Urlaub für 1.5 Millionen Münchner. Oder ein Kleinwagen für jeden 10ten Münchner. 150.000 Fiat 500, eine Kolonne mit 540 Kilometern Länge, oder mit einem kleinen Sicherheitsabstand eine Kolonne von München bis Berlin
Und der Finanzvorstand ist nicht zuständig. Er weiss es nicht. Er war zwar mehr als ein Jahrzehnt für die Compliance zuständig, Chef der Wirecardbank, und seit Jahren Finanzvorstand, aber er weiss nichts von der Fiat-500 Kolonne die sich durch ganz Deutschland zieht. Alle reden von dieser Riesenkolonne in den Medien, .. er bekommt nichts mit. Er dr Hauptverantwortliche für den Verkehr weiss nichts von dieser Riesenschlange die sich durch seine Bücher schlingelt.
Und die sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin kann weder einen dringenden Tatverdacht, noch einen Anfangsverdacht feststellen. Dieser Mann, der Herr der Zahlen ist nicht zuständig.
Ich bin selbst seit vielen Jahren in leitenden Finanzpositionen für Bilanzen verantwortlich und damit weiss ich durchaus wovon ich rede. Im Finanzbereich eines jeden Unternehmens herrscht hohe Sorgfaltspflicht. Verdachtsfällen muss SOFORT nachgegangen werden. Bei Wirecard lag über viele Quartale schwerer Verdacht vor. Es ist egal was EY sagt oder tut. ER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG. Wenn sich ein Finanzvorstand erfolgreich damit verteidigt, dass er für Bankkonten nicht zuständig waren, deren Bedeutung zum Zusammenbruch des Unternehmens führten, dann sagt das Alles über die Anklagebehörde aus.
Die Staatsanwaltschaft hat laut Gesetz die undiskutierbare Pflicht, in diesem Fall Anklage wegen dringendem Tatverdacht zu erheben.
Die Nichtanklage von Alexander von Knoop ist aus meiner Sicht ein strafrechtlich, aufsichtsrechtlich und disziplinarrechtlich höchst relevanter Vorgang.
Bäumler-Hösl gehört längst auf die andere Seite der Anklagebank. |